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WOHN(T)RÄUME

WVG baut neue Wohnungen in Schönwalde

WVG baut neue Wohnungen in Schönwalde Bildunterschrift anzeigen Bildunterschrift anzeigen

In der einstigen Stilower Wende 3-8 entstehen jetzt neue Wohnungen durch die Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Greifswald (WVG). Foto: WVG

Einzug ab ANFANG 2023 möglich

Insgesamt 86 barrierearme Wohnungen, ein Hauswartbüro und eine Gästewohnung sollen auf dem Areal der einstigen Stilower Wende 3-8 durch die Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Greifswald (WVG) entstehen. Die 2-, 3und 4-Zimmer-Wohnungen haben eine Größe von 45 bis 90 m2. Alle Wohnungen sind mit einem Balkon oder einer Terasse ausgestattet. Gefördert wird das Neubauprojekt durch das Programm Wohnungsbau sozial" des Landes Mecklenburg-Vorpommem.

Der gesamte historische grüne Garten im Süden wurde erhalten und wird im Aufenthaltsbereich durch die neue Gestaltung noch attraktiver. Das Gründach ergänzt das Konzept des Wohnens im Grünen und trägt zur Aufwertung des Mikroklimas bei. Der Vorteil von begrünten Dächern ist die Rückführung der Feuchtigkeit in die Luft durch Verdunstung. Durch den hohen Versiegelungsgrad gerade im Stadtbereich ist es natürlich sinn- voll, Flächen zu schaffen, die Wasser aufnehmen können, die Feuchtigkeit speichern und durch Verdunstung wieder abgeben. Das beeinflusst die Kleinklimazonen. Der durchmischte Baum- und Strauchbestand ist mit Obstbäumen der ursprünglichen Bepflanzung teilweise noch vorhanden und wird durch eine neue Außenraumgestaltung und Bepflanzung weiter aufgewertet.

Erste Wohnungen Anfang 2023 fertig

Laut Förderprogramm dürfen die Wohnungen eine Startmiete von 6,60 Euro/m2 beziehungsweise 7,40 Euro/m2 nicht überschreiten und müssen an Mieter mit einem Wohnberechtigungsschein vergeben werden. 48 Wohnungen werden unter diesen  Kriterien an die zukünftigen Mieter vermietet. Die ersten Wohnungen sollen Anfang 2023 fertig sein.

Was ist ein Wohnberechtigungsschein?

Der Wohnberechtigungsschein ist eine Bescheinigung, um eine Wohnung mit einer geringeren Miete anmieten zu dürfen. Hierfür weist der Antragsteller gegenüber der ausstellenden Behörde sein Einkommen nach, welches eine bestimmte Höhe nicht überschreiten darf. Die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines erfolgt auf Antrag gegen Vorlage der Nachweise des Einkommens des Wohnungssuchenden und seiner Haushaltsmitglieder. Er ist nach der Ausstellung ein Jahr gültig.

Wo kann ein Wohnberechtigungsschein beantragt werden?

Den Berechtigungsschein können Sie bei der Wohngeldstelle, Am Markt 15, 17489 Greifswald, Tel.: 03834 85 364 535, wohngeld@greifswald.de beantragen.

INFORMATIONEN UNTER:

www.greifswald.de/de/familie-wohnen oder unter wbs-rechner.de .


Baunebenkosten richtig kalkulieren

Grunderwerbssteuer, Notargebühren, Abbrucharbeiten, Baustellenerschließungskosten sind nur einige Beispiele

Grundstückskauf und Baukosten sind die beiden größten finanziellen Positionen, wenn es um den Bau der eigenen Wände geht. Doch das sind nicht die einzigen Ausgaben, mit denen Bauherren rechnen. Wie die Praxis der Bauherrenberater des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB) zeigt, werden vor allem die sogenannten Baunebenkosten oft zu niedrig angesetzt.

Bereits beim Grundstückskauf fallen Grunderwerbssteuer und Notargebühren an. Hinzu können weitere Kosten etwa für Bauinfäll- oder Abbrucharbeiten, Baustrom- und Bauwasseranschlüsse oder sonstige Baustellenerschließungsarbeiten kommen. Je nach Situation können auch Baugrundgutachten sinn- voll sein, um sich Klarheit über die Baugrundverhältnisse, Grundwasser oder Altlasten im Boden zu ver- schaffen. Zudem genügen manchmal die Pauschalen für die Hausanschlüsse nicht.

Vor dem Baubeginn muss die kostenpflichtige Baugenehmigung von der zuständigen Behörde eingeholt werden, die auf Grundlage von Gebührensätzen erhoben wird. In manchen Regionen entstehen auch Gebühren für die Endabnahme durch das Bauamt. Zum Ende der eigentlichen Bauzeit können noch Kosten für die Abnahme der Heizungsanlage durch den Schornsteinfeger oder für einen Prüfstatiker hinzukommen. Selbst bei der Finanzierung, für die ja auf jeden Fall Zinsen zu entrichten sind, können Baunebenkosten anfallen - als Beispiel die Notarkosten, wenn eine Grundschuld zugunsten der Bank bestellt werden muss. djd

WEITERE INFORMATIONEN:

www.bsb-ev.de/neubau/baunebenkosten