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WOHN(T)RÄUME

Schwellenlos im eigenen Zuhause

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Wird ein Haus gebaut, sollte man auch schon ans Alter denken. Was bei der Schaffung von Barrierefreiheit beachtet werden muss, darüber informierten Experten am Lesertelefon. Foto: Robert Kneschke

Experten geben am Lesertelefon Auskunft zum Thema BARRIEREFREIHEIT

Barrierefreiheit wird für viele Menschen besonders im Alter ein Thema - wenn sich gesundheitliche Einschränkungen einstellen und Treppen oder Badewannen zum Hindernis werden. Was man wissen wollen würde, wenn man einen barrierefreien Umbau plant, dazu gaben die Architektin Sonja Hopf, spezialisiert auf barrierefreie Umbauten, und Alexander Nothaft vom Verband der Privaten Bausparkassen Auskunft am Lesertelefon.

Ich habe Pflegegrad 1 und komme nicht mehr in die Badewanne. Ich brauche eine Dusche. Mein Antrag auf einen finanziellen Zuschuss wurde vom Sozialamt abgelehnt. Zudem will mein Vermieter eine hohe Kaution als Sicherheit. Was kann ich tun?

Bitten Sie die Pflegekasse um nochmalige Begutachtung Ihrer Pflegebedürftigkeit und beantragen Sie einen höheren Pflegegrad. Es gibt dann die Möglichkeit eines Badewannenlifters, mit dessen Hilfe Sie die Badewanne nutzen können. Möglich ist auch, dass zwei Pflegekräfte Sie regelmäßig in die Wanne heben und beim Baden unterstützen.

Ich will das Bad umbauen. Welche Förderung kann ich nutzen?

Sprechen Sie mit einer Wohnberatung, welche Anpassungen bei Ihnen derzeit und vielleicht auch erforderlich sind. Lassen Sie sich vom Handwerker einen Kostenvoranschlag geben. Liegt ein Pflegegrad vor, können Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Zuschuss beantragen. Gibt es keinen Pflegegrad, kann ein zinsgünstiger KfW-Kredit helfen - zu beantragen über Hausbank oder Bausparkasse und zwar immer vor dem Baubeginn.

Sind die KfW-Darlehen auch für Mieter zugänglich?

Ja, aber schließen Sie zuvor mit Ihrem Vermieter eine entsprechende Vereinbarung. Mieter können Anträge stellen für Vorhaben innerhalb ihrer Wohnung oder ihres Hauses. Eventuell fordert der Vermieter eine Absicherung der Umbaumaßnahme.

Für den barrierefreien Badumbau in unserem Haus wurden von der Fachfirma etwa 18 000 Euro veranschlagt. Kann ich dafür einen Kredit von der Bausparkasse bekommen

Ja, das ist möglich. Bausparkassen können einen so genannten Blankokredit bis zu 50000 Euro gewähren und zwar ohne Grundbucheintrag. Das spart Kosten. Die Bausparkasse prüft die Bonität, die so genannte Beleihungsprüfung entfällt. Sie müssen lediglich Eigentümer einer Immobilie sein.

Meine Mutter ist derzeit in der Kurzzeitpflege, anschließend möchte ich sie zu mir ins Haus holen. Ich habe Fragen zur Wohnungsanpassung und auch zur Pflege zu Hause. An wen kann ich mich wenden?

Erster Ansprechpartner ist die Pflegeberatung der Kranken-/Pflegekasse Ihrer Mutter. Dort erfahren Sie, welche Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten für die häusliche Pflege zur Verfügung stehen. Notwendige Maßnahmen der Wohnungsanpassung sollten am besten bei einem Hausbesuch geklärt werden.

Wann muss ich den Zuschuss für barrierefreie Anpassungen bei meiner Pflegekasse beantragen - vor oder nach dem Umbau?

Für eine sichere Finanzierung sollte der Zuschuss vor Beginn der Arbeiten beantragt werden - zusammen mit dem Kostenvoranschlag vom Handwerker. Voraussetzung für Kostenübernahme ist das Vorliegen von mindestens Pflegegrad 1.

Wer berät mich, wenn ich mein Haus barrierefrei umbauen lassen möchte?

Zum Beispiel Beratungsstellen für Wohnungsanpassung. Diese sind zu finden unter: www.wohnungsanpassung-bag.de/ Alternativ können Sie bei der Landesarchitektenkammer fragen Zertifizierte Wohnberater gibt es auch bei der KfW.

Unterstützt das Land MV barrierefreie Anpassungen?

Ja, Sie können einen Zuschuss bekommen für Badumbau, Verbreiterung der Türen und Anpassung der Raumgeometrie. Unter www.lfi-mv.de/ gibt es Infos über Bedingungen und Antragstellung. Unter Tel. 038563631345 beraten Sie Frau Ahrens oder Frau Schmeling.

Meine Eltern haben Riester-Renten als Banksparpläne. Sie wollen jetzt das Bad rollstuhlgerecht umbauen. Müssen dazu diese Verträge in Eigenheimrenten-Verträge umgewandelt werden, um das Geld für die Umbaukosten nutzen zu können?

Nein. Aus allen geförderten Verträgen kann man Geld für barrierefreie Umbauten entnehmen. Eine Umwandlung ist nur mit zusätzlichen Kosten verbunden. Fragen Sie Ihren Anbieter und informieren Sie sich bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen unter www.zfa.deutsche-rentenversicherungbund.de/de/Navigation/ public/00_Home/_landing_node.html Sobald Ihre Mutter oder hr Vater einen Pflegegrad haben, können sie parallel die Pflegekasse an den Umbauten beteiligen - das wären bis zu 4000 Euro pro Maßnahme.