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Ratgeber Recht, Steuern & Versicherung

Rügen: Wenn laute Musik und streitlustige Nachbarn manchmal Nerven kosten

Rügen: Wenn laute Musik und streitlustige Nachbarn manchmal Nerven kosten

Rügen. Ob nächtlicher Partylärm oder ein lautstarker Streit in Nachbars Wohnung: Ruhestörungen können die Geduld strapazieren. Was man bei einer Ruhestörung tun kann und auch sollte, lesen Sie an dieser Stelle. Wenn der Streit eskaliert, ist es wichtig, sich rechtlich beraten und/oder vertreten zu lassen.Wenn der Bass aus der nachbarlichen Wohnung laut dröhnt, kann dies für eine schlaflose Nacht sorgen. Doch eigentlich gibt es genau festgelegte Ruhezeiten: Die Nachtruhe gilt von 22 Uhr bis 6 oder 7 Uhr. In dieser Zeit müssen jegliche Geräusche auf Zimmerlautstärke reduziert werden. Für die Mittagsruhe gibt es hingegen keine bundeseinheitliche Regelung. Innerhalb von Mietparteien lohnt sich daher ein Blick in die Hausordnung, in der häufig Ruhezeiten geregelt sind, wobei in Hausordnungen keine überzogenen Ruhezeiten geregelt sein dürfen. An Sonn- und Feiertagen gilt eine ganztägige Ruhezeit.

 

Fachleute definieren Zimmerlautstärke so: Es gilt der Richtwert, dass Geräusche gar nicht oder nur sehr schwach durch verschlossene Türen nach außen dringen dürfen. Wenn die Musik des Nachbarn also so laut ist, dass man problemlos den Text mitsingen kann, gilt dies nicht als Zimmerlautstärke. Auch Staubsauger, Rasenmäher oder Haartrockner liegen üblicherweise oberhalb der Toleranzgrenze von 30 Dezibel.

Hilfe durch die Polizei

Auch wenn die Nachtruhe einheitlich geregelt ist, hält sich nicht jeder Nachbar daran. In diesen Fällen haben Lärmgeplagte mehrere Möglichkeiten: Zunächst einmal sollten sie das Gespräch mit dem Nachbarn suchen und ihn bitten, die Ruhestörung zu unterlassen. Sollte das persönliche Gespräch keine Wirkung zeigen, kann ein Anruf bei der Polizei erfolgen. Die Polizei ermahnt zunächst den Ruhestörer. Wenn auch dies keine Wirkung zeigt, ist die Polizei berechtigt, bei mehrmaligem Ausrücken die Lärmquelle einzuziehen. Im schlimmsten Fall kann zudem ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro verhängt werden, da es sich bei Ruhestörung um eine Ordnungswidrigkeit handelt.

Neben der Polizei kann man sich auch an den Vermieter wenden – dieser ist vertraglich dazu verpflichtet, die Mietwohnung in vertragsmäßigem Zustand zu halten. Die Ruhestörung anderer Mieter kann zu einem Mietmangel führen, den der Vermieter beheben muss. Lärmbelästigungen durch Nachbarn können Mieter dazu berechtigen, die Miete zu kürzen. Damit diese Ansprüche geltend gemacht werden können, sollte ein Tagebuch über die Ruhestörungen geführt werden, um die Störungen gerichtsfest nachweisen zu können. Darin sollten u. a. die Zeiten des Lärms schriftlich dokumentiert werden.

Für den Störer kann dies schmerzhafte Folgen haben: Zum einen hat der Vermieter durch die Ruhestörung einen Kündigungsgrund und kann dem Unruhestifter kündigen, zum anderen kann er Schadenersatzforderungen gegen den Ruhestörer geltend machen, wenn ihm dadurch beispielsweise Mieteinnahmen entgehen.

Ob Silvester oder die Fußball-WM: Es gibt Situationen, in denen es schwierig ist, sich an die vorgeschriebenen Ruhezeiten zu halten. Gilt dafür eine Sonderregelung? Theoretisch besteht die vorgeschriebene Nachtruhe an jedem Tag im Jahr. In der Praxis ist dies aber oft nicht umsetzbar. So ist an Silvester das Zünden von Feuerwerk erlaubt. Dies führt ohnehin zu einer erhöhten Lärmbelästigung.

Auch wer befürchtet, dass er sich nach 22 Uhr nicht mehr frei in seiner Wohnung bewegen, nicht die Toilettenspülung betätigen oder Rollläden herunterlassen darf, kann beruhigt sein. Dies gehört zum normalen Gebrauch einer Wohnung. Das gilt auch für Kinderlärm: Er stellt keine schädliche Umwelteinwirkung dar. Daher steht es außer Frage, dass Kinder in der Wohnung oder auf Freiflächen spielen dürfen. Dennoch sollten Eltern dafür sorgen, dass der Lärm während der gesetzlichen Ruhezeiten nicht ausartet, da sie für ihre Kinder haften. Gegenseitige Rücksichtnahme hilft in diesen Fällen immer.