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Was ist mein Haus wert?

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Foto: OSPA

Käufer statt Bauherr

Rostock. Nicht selten möchten und müssen Immobilienbesitzer genau wissen, was ihre Eigentumswohnung oder ihr Haus wert ist. Der eine benötigt diese Bewertung unter steuerlichen Aspekten, ein anderer will seine Immobilie schon zu Lebzeiten verschenken oder an die künftigen Erben übertragen. Wieder ein anderer möchte einfach nur wissen, wie hoch sein Vermögen ist. Nicht selten erfordern aber auch veränderte Lebensumstände den Verkauf einer Immobilie. Sei es, weil wegen eines Arbeitsplatzwechsels ein Umzug notwendig wird oder weil eine Ehe geschieden werden und ein Zugewinnausgleich erfolgen soll.Zudem: Die Zeit kann besser nicht sein. Auf der einen Seite haben die Bauzinsen ein historisches Tief erreicht. Gleichzeitig sind immer mehr Interessenten auf der Suche nach eigenen vier Wänden – einem Haus oder einer Wohnung. Daher sind auf der anderen Seite die erzielbaren Preise für Immobilien überaus attraktiv. Wer also für seine Immobilie einen neuen Eigentümer sucht, ist gut beraten, jetzt zu verkaufen.

Immobilienbewertung durch OSPA-Fachleute

"Unser Angebot der Verkaufswertermittlung richtet sich vor allem an Privatpersonen, die sich mit dem Gedanken eines Immobilienverkaufs beschäftigen."

Andre Vogel, Teamleiter im OSPA ImmobilienZentrum

Die Immobilien-Experten der Ostsee Sparkasse Rostock (OSPA) bieten Kunden und weiteren Interessierten mit der Immobilien-Bewertung eine zusätzliche Dienstleistung an. „Die Bewertungen durch die Fachleute der OSPA werden mit fundierten Marktkenntnissen in unserer Region und der Fachkompetenz in allen Bewertungsmethoden erstellt. Sie sind objektiv und geben eine gute Orientierung, zu welchem Preis eine Immobilie veräußert werden kann bzw. wie viel ein Interessent investieren muss“, erläutert Andre Vogel, Teamleiter im OSPA Immobilien-Zentrum. „Unser Angebot der Verkaufswertermittlung richtet sich vor allem an Privatpersonen, die sich mit dem Gedanken eines Immobilienverkaufs beschäftigen.“ Dabei sei es das Ziel, Immobilieneigentümern und Kaufinteressenten durch eine aussagekräftige, nachvollziehbare Bewertung ihrer Immobilie einen Mehrwert zu bieten, damit sie letztlich ihre Vermögensdisposition richtig treffen können. Dazu geben die Spezialisten der OSPA zusätzlich wichtige Tipps und Hinweise, unterstützen die Interessenten in allen Fragen.

Die Verkaufswertempfehlung durch die OSPA-Experten ist im Rahmen der Immobilien-Bewertungswochen am heutigen 26. Oktober 2018 noch kostenfrei.

Nähere Informationen und Termine gibt es telefonisch unter der 0381 643-1100, gern per Mail an immobilienbewertung@ospa.de oder im Internet unter www.ospa.de.

Käufer statt Bauherr

Bei Bauverträgen genau hinschauen

Wer heute bauen will, kommt besonders in den städtischen Regionen, in denen Bauland knapp ist, kaum mehr an Bauträgern vorbei. Dass man dabei Baugrundstück und Haus aus einer Hand erwirbt, erscheint vielen Immobilieninteressierten zudem interessanter, als selbst ein Grundstück suchen zu müssen und darauf ein Haus errichten zu lassen. „Dabei ist allerdings zu beachten, dass sich Bauverträge und Bauträgerverträge grundsätzlich unterscheiden“, erklärt Rechtsanwalt und Notar Kent Wilhelmi, Vertrauensanwalt bei der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Beim Abschluss eines Bauträgervertrags sei der Verbraucher kein Bauherr, sondern Erwerber, also Käufer. Der Bauträger sei verpflichtet, ihm das vertraglich vereinbarte Eigentum zu verschaffen. „Allerdings muss der Erwerber frühzeitig Zahlungen leisten, währender erst später Eigentümerder Immobilie wird. Rechtsgrundlage für die Abwicklung bildet hier die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)“, erläutert Kent Wilhelmi.

Auch wenn viele Verbraucher die Rolle als Bauherr gerne abgeben, so lohnt es sich doch, bei Bauträgerverträgen genauer hinzusehen. Denn darin können Klauseln versteckt sein, die für den Käufer nachteilig sind. Als Beispiele nennt Wilhelmi nicht ordnungsgemäße und lückenhafte Leistungsbeschreibungen oder einseitige Leistungsbestimmungsrechte, die dem Bauträger nahezu freie Hand geben, den Leistungsumfang nach Belieben abzuändern. „Bei Eigentumswohnungen ist häufiger der Vorbehalt zu finden, dass der Bauträger nachträglich die Teilungserklärung verändert und so ins Sondereigentum des Erwerbers eingreifen kann. Auch das Fehlen verbindlicher Vertragsfristen für Bauzeit und Fertigstellungstermine oder ungesicherte finanzielle Vorleistungen des Käufers bergen Risiken“, warnt Kent Wilhelmi.

Im Sinne größerer Sicherheit empfiehlt der Vertrauensanwalt vor Unterzeichnung eines Bauträgervertrags eine Vertragsprüfung, am besten durch einen unabhängigen Vertrauensanwalt.

Ein Ratgeberblatt „Der Bauträgervertrag“ und Adressen von Vertrauensanwälten stehen beispielsweise unter www.bsbev.de zur Verfügung. djd