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Volkstrauertag: Zentrale Gedenkstunde in der Hansestadt Wismar

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Blick auf die Trauerhalle auf dem Wismarer Ostfriedhof. Foto: now

Wismar – Zum Volkstrauertag am 18. November sind in Mecklenburg-Vorpommern viele Gedenkveranstaltungen geplant. Die zentrale Gedenkstunde des Landes beginnt um 12.30 Uhr im Bürgerschaftssaal des Wismarer Rathauses, wie der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge mitteilte. Der stellvertretende Inspekteur der Deutschen Marine, Vizeadmiral Rainer Brinkmann, wird die Gedenkrede halten. Justizministerin Katy Hoffmeister spricht das Totengedenken. Schüler der Kreismusikschule „Carl Orff“ Nordwestmecklenburg sorgen für die musikalische Umrahmung. Vor der Gedenkstunde gibt es um 11.30 Uhr auf dem Soldatenfriedhof Wismar eine Kranzniederlegung. Am Volkstrauertag nimmt Nordwestmecklenburgs Landrätin Kerstin Weiss an der zentralen Gedenkstunde des Landes auf dem Wismarer Soldatenfriedhof teil. Mathias Diederich, erster Stellvertreter der Landrätin, begleitet um 10 Uhr die Kranzniederlegung in Alt Meteln und um 11 Uhr in Gadebusch am Stadtwald. Am ehrenden Gedenken in Grevesmühlen an den Soldatengräbern auf dem Friedhof, auf dem Jüdischen Friedhof, am Gedenkstein am Bahnhof sowie an der Cap-Arcona-Gedenkstätte nimmt Karla Krüger, zweite Stellvertreterin der Landrätin, teil. Treffpunkt: um 10 Uhr an der Malzfabrik. Außerdem begleitet Krüger die Kranzniederlegungen eine Woche später am Totensonntag in Schönberg um 13 Uhr auf dem Ehrenfriedhof und um 14 Uhr an der traditionellen Gedenkstätte auf dem Friedhof. Kreistagspräsident Klaus Becker besucht am 18. November um 10 Uhr den Gottesdienst in der Kirche in Dorf Mecklenburg und ist bei der anschließenden Kranzniederlegung am Ehrenmal dabei.

Vizeadmiral, Justizministerin und Landrätin legen am 18. November Kränze nieder


Der Volkstrauertag ist in Deutschland ein staatlicher Gedenktag. Er wird seit 1952 zwei Sonntage vor dem ersten Advent begangen. Dann wird besonders an die Menschen gedacht, die bei Kriegen und in Diktaturen oder durch Gewalt ihr Leben ließen.

Am letzten Sonntag im Kirchenjahr (25. November) wird in der evangelischen Kirche der Ewigkeits- oder Totensonntag, der Gedenktag für die Verstorbenen, gefeiert. Meist werden in Gottesdiensten die Namen der in diesem Jahr Verstorbenen verlesen und mancherorts die Angehörigen zu Gottesdiensten auf dem Friedhof eingeladen. Traditionell werden die Gräber mit Gestecken und Blumen geschmückt. Wie Allerseelen am 2. November ist auch der Ewigkeitssonntag ein „stiller Tag“, an dem bestimmte Einschränkungen und Verbote gelten, um den besonderen Charakter dieses Tages zu schützen.

Der Totensonntag geht auf König Friedrich Wilhelm II. von Preußen zurück. Im Gegensatz zur katholischen Kirche gab es im evangelischen Kirchenjahr keinen Feiertag zum Totengedenken. Deshalb bestimmte der preußische König 1816 den letzten Sonntag im Kirchenjahr zum Gedenktag für die Verstorbenen. epd/PM/now