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Der Klützer Winkel

Verbrennen pflanzlicher Abfälle

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[BILDHINWEIS] Detailiert informiert der Landkreis Nordwestmecklenburg auf seiner Homepage unter http://www.nordwestmecklenburg. de/de/verbrennen_ von_gart enabfaellen.html über die Entsorgung pflanzlicher Abfälle.

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Das Amt Klützer Winkel informiert über das Verbrennen und Verwerten pflanzlicher Abfälle: Geltungsbereich: Jede Entsorgung von pflanzlichen Abfällen im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg. Sachverhalt: Holz und Grünschnitt, die bei privater oder gewerblicher Grundstücksnutzung anfallen, sind Abfälle, sofern ein Entledigungswille besteht und sie nicht unmittelbar einem neuen Nutzen zugeführt werden. Diese Abfälle sind lediglich mechanisch behandelt und ansonsten stets naturbelassen.Die Entsorgung dieser Abfälle regelt das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes, im Speziellen jedoch die Pflanzenabfalllandesverordnung von Mecklenburg-Vorpommern. Rechtlich verbindlich ist nur der Verordnungstext.Lagerfeuer, Osterfeuer oder andere kulturellen Zwecken dienende Feuer, bei dem Holz als Brennstoff genutzt wird und die Beseitigung des Holzes nicht im Vordergrund steht, sind nicht gemeint. Hierzu hat der Landkreis ein eigenes Merkblatt "Brennstoffe für offene Feuer" herausgegeben.Verbrennungsverbot: Das Verbrennen von Abfällen ist verboten. Das gilt auch für Gartenabfälle. pflanzliche Abfälle können und sollen am besten auf natürliche Weise dem Stoffkreislauf zurückgegeben werden. Ohne weitere abfallrechtliche Genehmigungen ist daher das Kompostieren durch Anlage von Komposthaufen, durch das Einbringen in den Boden oder einfaches Liegenlassen erlaubt. Dies sollte auf dem Grundstück erfolgen, auf dem die Abfälle anfallen, ist aber auch auf anderen geeigneten Grundstücken zulässig. private Nutzungsrechte sowie andere rechtliche Vorschriften wie z.B. das Baurecht, Nachbarschaftsrecht sind dabei stets zu beachten.Verbrennen ist umweltschädliche Beseitigung: Wenn die pflanzlichen Abfälle verbrannt werden sollen, so ist dies im abfallrechtlichen Sinne Beseitigung. Es entstehen unweigerlich gesundheitsschädliche Gase und Stäube, die eine Selbstgefährdung verursachen. Je nach Lage der Brennstelle kann auch die Nachbarschaft erheblich belästigt und gefährdet werden.Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern gestattet das Verbrennen dennoch, jedoch nur, wenn eine Kompostierung oder die Wahrnehmung eines Entsorgungsangebots nicht möglich oder nicht zumutbar sind. Außerdem ist eine Reihe von Regelungen einzuhalten, die je nach Anfallort und Art der Abfälle unterschiedlich sind. Einige Sachverhalte sind genehmigungsfrei, andere genehmigungsbedürftig. Verstöße gegen diese Regelungen sind ordnungswidrig.Sammelsysteme: Details zu den Sammelsystemen im Landkreis sind zu finden unter www.evb-wismar.de (oder 03841/74 90) www.nordwestmecklenburg.de/de/eigenbetrieb_ abfallwirtschaft.html (oder 03886/21133 11)Bei Fragen und Bedenken:...oder Anträgen zur Genehmigung wenden Sie sich gerne an den Landkreis Nordwestmecklenburg- Fachdienst Umwelt 03841/30 40 - 66 21 (Herr Schnabel) oder - 66 20 (Herr Scholz).

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Verbrennen pflanzlicher Abfälle-2

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, ein spannendes Jahr liegt vor uns. In den Gemeindevertretungen nimmt das Thema Kommunalwahl immer mehr Raum ein und vielfach wird danach geschaut wo sind die Themen, die die einzelnen Gruppierungen trennen und zum Thema gemacht werden können.

Dass ist grundsätzlich auch gut so, da auf diese Weise auch ein Nachdenken über den bisherigen Weg entsteht und fruchtbare Diskussionen entwickelt werden können. Wichtig dabei bleibt aber dass die Diskussionen auf dem Boden der Demokratie und mit Achtung voreinander erfolgen. Wer erwartet gehört zu werden, muß auch zuhören.

Sicher schmerzt es, wenn man sich mit seiner eigenen Meinung nicht durchsetzen kann, aber Mehrheit ist halt Mehrheit. Gewählt werden wir in die Gemeindevertretungen nicht um unsere Meinung durchzusetzen, sondern um uns an der Meinungsbildung zu beteiligen. Nichts lähmt mehr, als eine Gemeinde die ständig im Streit ist. Auf diese Weise kommen auch Themen, bei denen alle einig sind nicht weiter. Schlimmer als ein Kompromiss ist immer der Stillstand.

Darum möchte ich dazu auffordern, zur Wahl zu gehen und auch danach im Gespräch mit Ihren Kandidaten zu bleiben. Demokratie ist keine Einbahnstraße und auch nichts was vom Himmel fällt. Alle gewählten Vertreter investieren viel Zeit und ehrenamtliches Engagement, das eine Wertschätzung verdient. Dieser Einsatz für die Gemeinde braucht aber auch die Diskussion mit den Bürgern.

In diesem Sinne hoffe ich auf eine diskussionsreiche Zeit bis zur Wahl und eine guten Zuspruch zu den Belangen der Gemeinden, den wir einzig an der Wahlbeteiligung ablesen können. Jan van Leeuwen Bürgermeister Hohenkirchen

Information

Wahlhelfer gesucht!

Das Amt Klützer Winkel sucht für die Europa- und Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 und zur möglichen Stichwahl des Bürgermeisters am 16. Juni 2019 Wahlhelfer. Informationen unter https://www.kluetzer-winkel.de/seite/327091/wahlen