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Auto aktuell

Trotz aller Reifendruck-Mythen

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Halten Sie sich als Fahrer bitte immer an die Empfehlungen des Herstellers, wenn Sie den Reifendruck einstellen. Foto: DEKRA

Der Weg ist frei – Fahrerlaubnis für Moped mit 15?

Die Tage werden länger, die Temperaturen steigen: Bald ist es Zeit für den Wechsel auf Sommerreifen. Nach dem Tausch stellt sich für jeden Autofahrer die Frage: Welchen Fülldruck stelle ich ein? „Zu dieser Frage geistern eine Vielzahl von Mythen und Halbwahrheiten durch die Welt“, so DEKRA-Reifenexperte Christian Koch. „Der eine fährt mit einem geringeren Fülldruck für den vermeintlich besseren Grip, der andere erhöht ihn um 0,5 bar, um den Rollwiderstand und so den Kraftstoffverbrauch zu verringern.“ Neue DEKRA-Tests führen jetzt zu einer eindeutigen Empfehlung. Die DEKRA hat in Zusammenarbeit mit der Dualen Hochschule Baden-Württemberg im Rahmen einer Bachelor-Arbeit das Brems- und Fahrverhalten mit unterschiedlichen Reifendrücken auf trockener Fahrbahn getestet.

REIFENWECHSEL steht bald an: Nicht zu viel und nicht zu wenig aufpumpen

„Mehrere hundert Bremsungen haben ergeben: Je geringer der Fülldruck, desto kürzer wird der Bremsweg. Das ist aber eben nur die eine Seite der Medaille“, gibt der Reifenexperte zu bedenken. „Denn unsere Fahrversuche, zum Beispiel Slalomfahrten und Ausweichmanöver, haben umgekehrt gezeigt: Mit dem geringeren Fülldruck nimmt auch die Lenkpräzision spürbar ab.“ Das Fahrgefühl wird schwammig. Das Fahrzeug reagiert sehr schwerfällig auf die Lenkbefehle des Fahrers. Bei höheren Geschwindigkeiten wird es unbeherrschbar. „Zudem kehrt sich das Verhalten des Reifens auf nasser Fahrbahn um: Hier ergibt ein hoher Fülldruck die kürzesten Bremswege“, so Christian Koch.

KLARE EMPFEHLUNG: HERSTELLER-VORGABEN BEFOLGEN

Die Ergebnisse der Testreihe sind für den Reifenexperten keine Überraschung: „Die Anforderungen, die an einen Reifen gestellt werden, sind sehr vielfältig. Deshalb stellt selbst der beste Reifen immer einen Zielkompromiss dar, der verschiedene Anforderungen möglichst gut unter einen Hut bringen muss.“ Seine klare Empfehlung an Fahrzeughalter und Fahrer lautet deshalb: „Verwenden Sie den Fülldruck, den Fahrzeughersteller und Reifenhersteller gemeinsam für den jeweiligen Beladungszustand des Fahrzeugs vorgeben.“ Diese Vorgaben sind in der Regel auf einem Aufkleber in der Tankklappe oder an der B-Säule im Bereich der Fahrertür verzeichnet. „Der Zielkompromiss gelingt am besten mit dem vorgegebenen Fülldruck. Deutliche Abweichungen davon wirken sich in der Regel negativ aus – und zwar durch ein unausgewogenes Verhalten des Reifens.“

Die meisten neueren Fahrzeuge sind heute mit einem Reifendruck-Kontrollsystem (RDKS) ausgerüstet, das nach dem Wechsel auf die Sommerbereifung neu kalibriert werden muss. „Dazu sind zunächst die Reifen auf den entsprechenden Fülldruck einzustellen – und zwar immer in kaltem Zustand der Reifen.“

Wer die Sommerräder selbst einlagert und montiert, sollte sie vor der Montage auf ihren Zustand in Sachen Beschädigungen bzw. Verschleißbild kontrollieren und gegebenenfalls ersetzen oder reparieren lassen. Wer die Reifen im Fachbetrieb einlagern und montieren lässt, hat es hier leichter. Solche Kontrollarbeiten werden hier in der Regel schon bei der Einlagerung im Herbst durchgeführt.

Der Weg ist frei – Fahrerlaubnis für Moped mit 15?

Die Moped-Fahrerlaubnis mit 15 Jahren ist für viele Jugendliche in greifbare Nähe gerückt. Künftig können die einzelnen Bundesländer selbst darüber entscheiden, ob sie das bisher gültige Mindestalter von 16 Jahren für die Fahrerlaubnisklasse AM dauerhaft auf 15 Jahre herabsetzen. Darüber informieren entsprechende Fachgremien in einer aktuellen Mitteilung.

Mit diesem Führerschein dürfen Kleinkrafträder, Roller und Quads bis 45 km/h und bis 50 Kubikzentimeter Hubraum oder bis vier Kilowatt (kW) bei Elektromotoren gefahren werden, wie es in diesem Zusammenhang weiter heißt.

Die Fahrerlaubnis ist auf das jeweilige Bundesland begrenzt. Eine Ausnahme machten bisher die Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, die seit 2013 im Rahmen des Modellversuchs AM15 die Herabsetzung des Mindestalters auf 15 Jahre erprobten. Auch die Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und die Mobilität der Jugendlichen wurde untersucht. Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern schlossen sich 2017 dem Modellversuch an.

Das Fazit: Der Modellversuch machte auch deutlich, dass sich das auf 15 Jahre verringerte Mindestalter aufgrund professioneller Ausbildung und Prüfung nicht nachteilig auf die Verkehrssicherheit auswirkt. Vor allem die zusätzliche Fahrpraxis von 2000 bis zu 5000 Kilometer bereitet die Jugendlichen ausgezeichnet auf eine Karriere als sicherer Kraftfahrer vor.

Ganz nach dem Motto: Früh übt sich, wer ein Meister werden will.

Fahrverbot und Ausnahmen davon

Bei einer Reihe von Verkehrsverstößen verhängt die zuständige Behörde nicht nur ein Bußgeld, sondern ordnet auch ein vorübergehendes Fahrverbot von ein bis drei Monaten an. Dieses dient nicht als zusätzliche Bestrafung, sondern soll einen erzieherischen Effekt haben, wie es anhand eines Urteils deutlich wird. Allerdings hat die Behörde hier einen Ermessensspielraum: Das Fahrverbot ist in den entsprechenden Fällen nicht zwingend vorgesehen, es ist vielmehr „in der Regel” anzuordnen – daher ein sogenanntes Regelfahrverbot. Ebenso hat das Gericht einen Ermessensspielraum, wenn der Betroffene sich gegen die behördliche Anordnung zur Wehr setzt.

Es kann ausnahmsweise von der Anordnung eines Fahrverbots absehen. Die Gerichte haben Grundsätze entwickelt, in welchen Fällen das vertretbar ist. Und zwar in besonderen Härtefällen; beispielsweise, wenn die berufliche Existenz bedroht ist. Oder Betroffene wegen Krankheit oder Behinderung keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können. Darüber hinaus auch, wenn verschiedene Gründe zusammentreffen, die für sich genommen noch keine Ausnahme rechtfertigen. Das ist im Einzelfall durch die zuständige Behörde abzuklären mit dem Betroffenen.

(Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 2. Januar 2018, Az. 3 Ss OWi 1704/17)

Rettungsgasse bilden – so geht es richtig

Jeder hat es schon mal im Radio gehört und auch an vielen Autobahnbrücken hängen Banner mit der Aufschrift: „Bei Stau: Rettungsgasse bilden“. Die Rettungsgasse rettet Leben, denn nur so können Feuerwehrleute, Rettungssanitäter, Notärzte oder die Polizei schnell zu einem Unfallort gelangen. Daher ist sie auch in der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert.

Was aber viele nicht wissen: Bereits beim sogenannten stockenden Verkehr oder Fahren mit Schrittgeschwindigkeit müssen Fahrer auf Autobahnen oder mehrspurigen Straßen außerhalb von Orten eine Rettungsgasse freimachen. Die Rettungsgasse ist immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen zu bilden – egal wie viele Spuren es insgesamt gibt. Dazu müssen Autofahrer, die auf der linken Spur fahren, ganz nach links Richtung Leitplanken ausweichen. Wer auf der mittleren oder rechten Spur unterwegs ist, fährt nach rechts. Der Standstreifen muss dabei frei bleiben – außer es gibt sonst keine Möglichkeit, die Rettungsgasse zu bilden.

WEITERE UNFÄLLE VERMEIDEN

Um andere Fahrer auf die Rettungsgasse hinzuweisen und weitere Unfälle zu vermeiden, kann es helfen, beim Ausweichen den Blinker zu setzen. Immer wichtig: Ausreichend Abstand zum Vordermann halten. Löst sich die Rettungsgasse nach einem Stau langsam auf, noch mal einen Blick in den Rückspiegel zu werfen, um sich zu vergewissern, dass keine Rettungsfahrzeuge mehr unterwegs sind. Bußgelder, Punkte und Fahrverbot Wer keine vorschriftsmäßige Gasse bildet, dem drohen ein Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und unter Umständen ein einmonatiges Fahrverbot.

REISSVERSCHLUSSVERFAHREN

Egal, ob auf der Autobahn oder auf der Landstraße: Immer wieder stoßen Autofahrer auf Fahrbahnverengungen, etwa wegen einer Baustelle. Fahrer, deren Spur dadurch blockiert wird, müssen sich einordnen. Damit der Verkehr nicht ins Stocken gerät oder gar zum Erliegen kommt, gibt es das sogenannte Reißverschlussverfahren. Was viele nicht wissen: Das auch „Reißverschlusssystem“ genannte Verfahren ist in der StVO verankert. Es kommt immer dann zum Einsatz, wenn ein Fahrstreifen endet oder wegen eines Hindernisses nicht mehr befahrbar ist. Um einen Rückstau zu vermeiden, sollten sich Autofahrer immer erst am Ende der Spur einfädeln.