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Bauen - Wohnen - Handwerk

Smarte Rollläden gegen Frühjahrskälte

Smarte Rollläden gegen Frühjahrskälte Bildunterschrift anzeigen Bildunterschrift anzeigen

Zeitschaltuhren oder Sensoren kümmern sich um die automatische Steuerung des Sonnenschutzes. FOTO: BVRS

Ein Kündigungsgrund?

Rügen.Werintelligent kombiniert, kann Kosten sparen und sorgt zugleich für mehr Wohnkomfort: Sonnenschutzsysteme, wie Rollläden und Außenjalousien, wirken sich in Verbindung mit smarter Steuerung positiv auf die Energiebilanz aus. Speziell im Frühjahr, wenn die ersten warmen Sonnenstrahlen durch die Winterkälte dringen, gibt es viel Einsparpotenzial.Die Energiekosten steigen und die gesetzlichen Vorgaben werden strenger, deshalb kommen Verbraucher an einer energetischen Überprüfung ihres Zuhauses nicht länger vorbei. Leuchtmittel und Stromquellen sind als Energiefresser schnell ausgemacht. Der Spareffekt durch den Einsatz von intelligentem Sonnenschutz hingegen wird häufig unterschätzt, informiert der Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz e.V. (BVRS). Das belegt auch eine aktuelle Studie der Industrievereinigung Rollladen-Sonnenschutz-Automation (IVRSA). Die Investition in eine Nachrüstung lohnt sich: Je nach Art und Alter des Gebäudes sowie Anzahl und Größe der Fenster lassen sichmithilfe von automatisiertem Sonnenschutz bis zu 30 Prozent der Heizwärme sparen“, so Wilhelm Hachtel, Vorstandsvorsitzender der IVRSA. Weil speziell im Frühling zu viel oder zum falschen Zeitpunkt geheizt wird, entstehen in vielen deutschen Haushalten hohe Energiekosten. Dabei lässt sicheineangenehmeZimmertemperatur mithilfe von neuester Technik konstant halten:Tagsüber wird der Rollladen geöffnet und lässt die wärmenden Sonnenstrahlen in die Räume. Abends bleibt er geschlossen und reduziert durch seine dämmenden Eigenschaften die Wärmeverluste über das Fenster. Auf diese Weise wird die Heizung entlastet, was sich auf die Energiekosten auswirkt und aufgrund geringerer CO2-Emissionen zugleich die Umwelt schont.

Energie sparen durch intelligente Kombination

Ein Kündigungsgrund?

Mietrecht: Gewerbe in der Mietwohnung

Bergen/Rügen. Üben Mieter wusst zu sein. ohne Erlaubnis ihres Vermieters in der Wohnung ein Gewerbe aus, kann das ein Kündigungsgrund sein! Dies gilt insbesondere dann, wenn durch entsprechende Werbung mit hohem Kundenverkehr zu rechnen ist. Eine behördliche Gewerbeanmeldung ändert daran nichts. Dies hat laut Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice), jetzt das Amtsgericht München entschieden. (Urteil vom 30. November 2017, Az. 423 C 8953/17)

Worum ging es bei Gericht?

Ein Ehepaar hatte eine Doppelhaushälfte im Münchner Umland gemietet, zu der auch eine Garage gehörte. In dieser Garage betrieben sie im Winter eine Skiwerkstatt. In den lokalen Anzeigenblättern und mit einem Plakat am Balkon machten sie dafür Werbung. Zum Angebotsumfang gehörten Serviceleistungen wie Wachsen oder Schleifen sowie der An- und Verkauf von gebrauchten Skiern und Skistiefeln. Das Geschäft war werktags von 16 Uhr bis 19.30 Uhr geöffnet.

Der Vermieter forderte seine Mieter auf, die gewerbliche Tätigkeit im Wohnobjekt zu unterlassen. Sie weigerten sich jedoch und verwiesen darauf, dass die Tätigkeit mit ihm abgesprochensei. Zudem seien keine Schwierigkeiten mit der Gemeinde zu erwarten, da das Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet sei.

Der Vermieter kündigte daraufhin den Mietvertrag. Er habe diese Art der Nutzung nicht genehmigt. Auch befürchtete er Kosten wegen baurechtlicher Vorschriften.

Das Urteil

Nach Ansicht des Amtsgerichts München war die Kündigung gerechtfertigt. Es habe sich um eine gewerbliche Tätigkeit gehandelt. Eine Zustimmung des Vermieters habe der Mieter nicht beweisen können.

Aber: „Selbst wenn Vermieter der Gewerbetätigkeit nicht zugestimmt haben, können sie nicht einfach kündigen. Das gilt, wenn das Mietobjekt weiterhin als Wohnung dient, keine Beeinträchtigung anderer Mieter stattfindet, es keine wahrnehmbaren Störungen nach außen gibt und die Mietsache nicht unter der Nutzung leidet“, erläutert Michaela Rassat.

Ein solcher Fall lag hier aber nicht vor. Das Gericht erklärte, dass die Werbung für die Skiwerkstatt viele Kunden anziehen könne. Da laut Werbung keine Terminvereinbarung notwendig sei, sei auch Laufkundschaft zu erwarten. Skier und Snowboards würden von den Kunden zudem per Auto gebracht und abgeholt: zusätzlicher Verkehr sowie Parkplatzauslastung seien die Folge. Dies müsse der Vermieter nicht dulden.

„Dass in dem Fall ein behördlicher Gewerbeschein vorlag, ist mietrechtlich nicht entscheidend“, ergänzt Rassat.

Was bedeutet das für Mieter?

Eine gewerbliche Tätigkeit in einer Mietwohnung muss der Vermieter grundsätzlich dulden, wenn sie niemanden stört, nach außen hin nicht zu bemerken ist und sich die Mieträume dadurch nicht stärker abnutzen. Wird die Tätigkeit mit Hinweis auf die Adresse beworben und ist mit Kundenverkehr zu rechnen, muss das der Vermieter jedoch nicht hinnehmen.

„Mieter sind auf der sicheren Seite, wenn sie vor Aufnahme einer Tätigkeit in ihrer Mietwohnung die Erlaubnis des Vermieters einholen - und zwar schriftlich“, rät Rassat.

Baugrundstück prüfen

Rügen. Immer mehr ausgewiesene Baugebiete sind schwer zu bebauen oder dafür sogar ungeeignet. Deshalb sollten Bauherren sich ausführlich über die Beschaffenheit des Bauplatzes informieren. Darauf verweisen die Experten des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) in einer der Redaktion vorliegenden Mitteilung hin.

Hier heißt es von den Experten weiter: Schuld an der Situation ist der Mangel an geeignetem Bauland, auf die Städte und Kommunen reagieren müssen. Die möglichen Probleme sind vielfältig: Wurden die ausgewiesenen Grundstücke bisher als Ackerland genutzt, können die Böden durch Düngung in den Vorjahren belastet sein.

Der Bauplatz kann durch hoch anstehendes Grundwasser oder geringe Tragfähigkeit schwer zu bebauen sein. Nah gelegene Straßen, Autobahnen, Bahnstrecken und Industriegebiete führen oft zu Schallbelästigungen. Sondermaßnahmen, um die Probleme zu beheben, sind meist kostspielig, so der BSB.

Schnell werde das Traumhaus zur abgespeckten Variante, weil viel Geld in aufwändige Gründung, teure Abdichtung und erhöhten Planungsaufwand statt in die Wunschausstattung fließt. In jedem Fall sollten Bauherren ein Bodengrundgutachten in Auftrag geben, um sich über ihre Risiken bewusst zu sein.

Damit sich der Einsatz von Rollläden optimal energetischauswirkt, muss sichergestellt werden, dass der Sonnenschutz zum richtigen Zeitpunktheraufgefahren undgeschlossen wird. Zeitschaltuhren oder Sensoren kümmern sich um die automatische Steuerung des Sonnenschutzes - ganz egal, ob der Bewohner zu Hause ist, auf der Arbeit oder im Urlaub. Das ist auch im Hinblick auf die Sicherheit sinnvoll. Per Smartphone oder Tablet können smarte Produkte auch von unterwegs gesteuert werden.

Über die vielen Möglichkeiten der Bedienung informiert der Fachbetrieb Ihres Vertrauens.