Bei einer plötzlichen Trennung von einem einstmals geliebten Partner ist den betroffenen Familienmitgliedern in den meisten Fällen nicht klar, wie das Leben überhaupt weitergehen soll und erst recht nicht, was alles zu regeln ist. Es gibt viele Fragen, so manches Internet-Halbwissen und ebenso viele gut gemeinte wie auch oft falsche Ratschläge von Freunden, Bekannten und Verwandten.Damit der von einer Trennung Überraschte nicht kopflos handelt und in juristische Fettnäpfchen tritt, gibt Rechtsanwalt Axel Günther den Betroffenen mit seinem 10-Punkte-Notfall-Plan unkompliziert einen Leitfaden an die Hand. Nach den Verhaltensregeln aus den ersten beiden Teilen nachfolgend noch weitere wichtige Hinweise zu Kindern, Haustieren und Hausrat:Kinder und KindesunterhaltKinder sind oft die Leidtragenden bei einer Trennung. Um so wichtiger erscheint es, dass Partner die Trennung nicht auf dem Rücken der Kinder austragen und die Kinder auch nicht als Druckmittel gegen den anderen Partner einsetzen. Das Sorgerecht haben auch nach der Trennung weiter beide Elternteile. Das alleinige Sorgerecht kann bei Vorliegen äußerst wichtiger Gründe auf Antrag durch das Familiengericht einem Elternteil übertragen werden.
Der Erste-Hilfe-Plan von Rechtsanwalt Axel Günther
Die Grundentscheidung, wo die Kinder künftig leben sollen, ist ebenfalls – wenn möglich – gemeinsam zu fällen. Dem Elternteil, bei dem die Kinder leben, kommt das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu. Dem anderen Elternteil steht ein individuell zu regelndes Umgangsrecht zu. Als Faustformel gilt, dass der Umgang an jedem zweiten Wochenende stattfinden soll und die Eltern sich die Feiertage und die Ferien entsprechend teilen. Dass es auch hier zu intensiv geführten Auseinandersetzungen zwischen den Partnern kommen kann, liegt auf der Hand.
Ob das sogenannte „Wechselmodel“, bei dem sich die Eltern die Aufenthaltszeiten ihrer Kinder zu gleichen Anteilen teilen, eine sinnvolle Kompromissvariante darstellt, sollte im individuellen juristischen Beratungsgespräch geklärt werden.
Beide Elternteile sind gesetzlich verpflichtet, ihrem Kind Unterhalt zu leisten. Der Elternteil, bei dem das Kind wohnt und isst, erbringt den Unterhalt in natureller Form durch Betreuungsleistungen. Der Partner, bei dem das Kind nur gelegentlich oder gar nicht ist, muss sich durch Unterhaltszahlungen an der Betreuung beteiligen. Die Höhe richtet sich nach dem eigenen Einkommen sowie dem Alter des Kindes und bestimmt sich nach der „Düsseldorfer Tabelle“.
Hausrat und Haustiere
Wenn der Hausrat schon während des Trennungsjahres aufgeteilt werden soll, können vorläufige Benutzungsregelungen getroffen werden. Nach der Scheidung sind endgültige Regelungen über die Haushaltsgegenstände zu treffen. Schaffen es die Partner nicht, darüber Einigkeit zu erzielen, wird der Richter in einem umfassenden Verfahren auf gerechte Weise die Gegenstände unter den beiden Kontrahenten aufteilen.
Übrigens: Für eine Aufteilung des Hausrats spielt es keine Rolle, wer die Anschaffung der Hausratsgegenstände finanziert hat.
Sind im Haushalt lebende Tiere von der Trennung ihrer „Frauchen“ und „Herrchen“ betroffen, werden diese Tiere von Gesetz her als Sachen behandelt und im Streitfalle im Rahmen der Hausratsteilung aufgeteilt.
Bei Fragen jeder Art geben wir jeden Donnerstag in unserer Kanzlei in Ribnitz von 14 bis 19 Uhr allen Betroffenen und auch den noch Unentschlossenen kostenlosen Rechtsrat. Gemeinsam erarbeiten wir einen Erste-Hilfe-Plan. Bei Bedarf begleiten wir juristisch qualifiziert durch alle anstehenden Themen.
Für alle Notfälle nutzen Betroffene unsere Notruf-Hotline unter der Telefonnummer 03821 / 815973 oder kontaktieren uns per Mail: ra@kanzlei-guenther.de