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Pflegeimmobilie als Geldanlage

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Das Durchschnittsalter der Deutschen steigt – und damit auch der Bedarf nach Pflegeplätzen. Die Investition in Pflegeimmobilien gilt unter Experten als inflationssicher und renditestark. Und durch die Kapitalanleger wächst die Zahl der Pflegeplätze bundesweit – was auch dringend notwendig ist. Foto: Rüdiger Rebmann/123rf.com

Vorsicht bei der Baubeschreibung

txn. In Zeiten niedriger Zinsen und schwankender Aktienkurse eine Geldanlage zu finden, die sicher und mit möglichst wenig Aufwand eine gute Rendite erzielt, ist nicht so einfach. Viele versuchen ihr Glück dann mit schwerverständlichen Finanzprodukten in internationalen Märkten. Dabei gibt es auch in Deutschland interessante Möglichkeiten.Bestes Beispiel sind die sogenannten Pflegeimmobilien. Wer hier investiert, kann in der Regel mit guten und sicheren Renditen rechnen. Denn die Mietverträge für die Betreiber sind langfristig ausgelegt, Leerstände dank langer Wartelisten kaum zu befürchten und wegen des wachsenden Bedarfs werden in den nächsten Jahrzehnten immer mehr Pflegeplätze benötigt.Wer in Pflegeimmobilien investieren möchte, sollte das nicht auf eigene Faust tun, sondern mit Experten zusammenarbeiten, die den Gesamtmarkt im Blick haben und wissen, worauf es ankommt. Hierzu Jürgen Treusch, versierter Berater für die Investition in Pflegeimmobilien: „Die Rendite ist wichtig, sollte aber keinesfalls das einzige Kriterium sein. Vor der abschließenden Kaufentscheidung sind noch einige Fragen zu beantworten, z.B. wie zuverlässig sind der Betreiber und die Hausverwaltung und bei Neubauten der Bauträger?“ Privatpersonen können diese Fragen in der Regel nicht zufriedenstellendklären. Wer einen ausgewiesenen Experten an seiner Seite hat, dem bieten sich gute Chancen mit dem Investment in eine Pflegeimmobilie.Weitere Informationen und ein kostenloser Ratgeber zum Download unter: www.investition-pflegeimmobilie.de


Vorsicht bei der Baubeschreibung

Für alle seit dem 1. Januar 2018 geschlossenen Bauverträge gilt das neue Bauvertragsrecht. Privaten Bauherren, die mit einem Bauträger bauen oder ein schlüsselfertiges Haus aus einer Hand ohne eigenen Architekten planen, steht seit Einführung des neuen Gesetzes eine Baubeschreibung zu. Diese muss die Baufirma frühzeitig vor Vertragsabschluss übergeben. Laut Verband Privater Bauherren (VPB) versuchen Baufirmen immer wieder, dieses im § 650 k Abs. 1 BGB verbriefte Verbraucherrecht zu unterlaufen. Manche Firmen übergeben eine alte Baubeschreibung, die noch kein Fertigstellungsdatum enthalten oder keine Hinweise auf Preisrisiken, die sich etwa aus der Beschaffenheit des Baugrunds ergeben. Oder sie versuchen, die Baubeschreibung durch Klauseln im Vertrag wie „Vorvertraglich übergebene Baubeschreibungen werden nicht Vertragsinhalt“ gleich wieder zu kassieren. Bauherren sollten sich darauf nicht einlassen.