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Der Klützer Winkel

Öffentliche Bekanntmachungen

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Foto: Karl-Ernst Schmidt

VERWALTUNG

Nach § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetztes (GrStG) kann für solche Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche Steuer (Grundsteuer) wie im Vorjahr zu entrichten haben, die Grundsteuer durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Gemäß dieser Bestimmung wird mit dieser öffentlichen Bekanntmachung die Grundsteuer A sowie die Grundsteuer B für 2019, soweit für diese Zeit kein schriftlicher Steuerbescheid ergangen ist, in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Die Grundsteuer wird mit den Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2019 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2019 in einem Betrag am 1. Juli 2019 fällig. Sollten sich die Besteuerungsgrundlagen ändern, werden durch das Amt Klützer Winkel Änderungsbescheide erstellt. Gemäß § 15 des Kommunalabgabengesetzes gilt gleiches für die Hunde- und Zweitwohnungssteuer sowie für die Straßenreinigungsgebühr.Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Mehrjahresbescheiden des Amtes Klützer Winkel

Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim Amt Klützer Winkel, Schloßstraße 1 in 23948 Klütz erhoben werden.

Bitte beachten Sie:
Die Einlegung eines Widerspruchs ändert nichts an der fristgerechten Zahlungspflicht.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Neubauer (J 038825/39 32 02, E-Mail: c.neubauer@kluetzer-winkel.de) oder an Frau Gerloff (J 038825/39 32 03, E-Mail: k.gerloff@kluetzer-winkel.de)

gez.
Gerhard Rappen
Amtsvorsteher

VERWALTUNG

Haus- oder Postanschrift:
Amt Klützer Winkel
Amtsvorsteher
Schloßstraße 1, 23948 Klütz
Telefon: 03 88 25/393-0
Fax: 03 88 25/393-710
E-Mail: poststelle@kluetzer-winkel.de
Webseite: www.kluetzer-winkel.de

Öffnungszeiten:
Montag: geschlossen
Dienstag: 8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag: 8.30 bis 12.00 und 13.30 bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr

Information zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertretungen und des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin am 26. Mai 2019

Am 26. Mai 2019 finden die Wahlen der Gemeindevertretungen und des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin in den amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Klützer Winkel statt. Hierfür müssen Wahlvorschläge bis spätestens 12. März 2019 um 16 Uhr im Amt Klützer Winkel, Schloßstraße 1 in 23948 Klütz, Zimmer 002 oder 011 eingereicht werden. Diese Wahlvorschläge sollten jedoch möglichst vor dem 12. März 2019 eingereicht werden, sodass Mängel, die die Gültigkeit und Zulassung des Wahlvorschlages betreffen, rechtzeitig behoben werden können.

Folgende Formblätter sind für die Wahlvorschläge zu benutzen, die Sie im Amt Klützer Winkel oder auf der Internetseite www.kluetzer-winkel.de/verwaltung/wahlen kostenfrei erhalten:

– Wahl der Gemeindevertretung Formblätter 4.1.1 bis 4.2
– Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin Formblätter 5.1.1 bis 5.2

Für Fragen und konkrete Informationen wenden Sie sich bitte an den Gemeindewahlleiter des Amtes Klützer Winkel, Arne Longerich, Zimmer 002J 038825/393-300.

Gesundheit, Glück und Erfolg

Öffentliche Bekanntmachungen-2
Dietrich Neick, Bürgermeister der Gemeinde Kalkhorst. Foto: Gabriele Skorupski

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ich wünsche Ihnen für das Jahr 2019 alles Gute, Gesundheit, Glück und Erfolg! Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um mich auf diesem Wege bei allen ehrenamtlich tätigen Bürgern herzlich zu bedanken und meine Wertschätzung der geleisteten Arbeit zum Ausdruck bringen. Ob bei der Feuerwehr, der Kirche, in den Vereinen und Verbänden, im Seniorenbeirat oder für die Schulen und Kindertagesstätten, sie leisten eine tolle Arbeit! Ihr ehrenamtliches Engagement ist ein unverzichtbarer Stützpfeiler unserer Gemeinden und wird weiterhin gebraucht. Trotz aller bevorstehenden Veränderungen lassen sie uns gemeinsam weiterhin positiv in die Zukunft schauen.

Ihr Christian Schmiedeberg
Bürgermeister der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen