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Bauen und Wohnen

Mehr Wohnungsbauprämie ab 2021

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Immobilienbesitzer können sich freuen: Viele neue Regeln bei Förderungen und Fristen im neuen Jahr fallen zu ihren Gunsten aus. Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall

Neues Wohnungseigentumsgesetz

Zum Jahreswechsel gibt es neue Regeln bei Förderungen und Fristen, die die Immobilienbesitzer und Bauherren kennen sollten. Schwäbisch-Hall-Experte Ralf Oberländer erklärt die wichtigsten Neuerungen.Mehr Wohnungsbauprämie: Die Bürger erhalten ab 2021 maximal 70 Euro für 700 Euro angespartes Eigenkapital. Auch die Einkommensgrenzen steigen: für Alleinstehende von bislang 25 600 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen auf 35 000 Euro. Für Verheiratete von 51 200 auf 70 000 Euro.Verlängertes Baukindergeld: Mit bis zu 12 000 Euro pro Kind unterstützt der Staat Familien beim Kauf oder Bau der ersten eigenen vier Wände in einem Förderzeitraum von zehn Jahren. Weil durch die Corona-Krise viele Baugenehmigungen später erteilt werden, hat die Bundesregierung die Frist um drei Monate verlängert. Das heißt: Wer bis zum 31. März 2021 eine Baugenehmigung erhält oder eine Immobilie kauft, kann das Baukindergeld noch beantragen.Neue CO2-Abgabe: Ab 2021 wird das Heizen mit fossilen Brennstoffen teurer. Pro Tonne CO2 kommen 25 Euro Klimaschutz-Abgabe obendrauf. Wer also noch mit Öl oder Gas heizt, für den wird es deutlich teurer. Denn innerhalb von fünf Jahren steigt der CO2-Preis auf 55 Euro pro Tonne. Bis 2025 Eigensummieren sich die Mehrtümer die Kosten tragen. kosten für einen 150-Quadratmeter-Haushalt mit Ölheizung auf rund 1200 Euro, wie Experten der Verbraucherzentralen berechnet haben.Weniger Feinstaub bei Kaminöfen: Die Immissionsschutz-Verordnung schreibt ab 2021 strengere Feinstaubregeln vor: Öfen, die vor 1995 errichtet wurden, müssten entweder bis zum 31. Dezember 2020 stillgelegt, mit Feinstaubabscheidern nachgerüstet oder ausgetauscht werden, wenn die Grenzwerte nicht eingehalten werden können.Geteilte Maklerkosten: Künftig teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklergebühren. Bislang gab es in Deutschland je nach Bundesland sehr unterschiedliche Vorgaben dazu.

Neue Regeln für Immobilienbesitzer / Frist zur Beantragung von Baukindergeld verlängert

Neues Wohnungseigentumsgesetz

Das neue Wohnungseigentumsgesetz vereinfacht die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage. Umbaumaßnahmen können künftig mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Die Kosten sind dann jeweils von den Eigentümern zu tragen, die der Maßnahme zugestimmt haben. Stimmen mehr als zwei Drittel zu, müssen alle Eigentümer die Kosten tragen.