Sind Sie bereits Abonnent? Hier anmelden

Sind Sie bereits Abonnent? Hier anmelden

Anzeige
Azubify 2/2018

Mehr Lohn?

Mehr Lohn?

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist die Einführung einer Mindestvergütung für Auszubildende im dualen System ab dem1. Januar 2020festgeschrieben. Welche Betriebe ihren Auszubildenden mehr zahlen müssten und wie hoch die zu erwartende Kostensteigerung für Betriebe ausfallen könnte, hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) mit einer datengestützten Simulation untersucht.Diese zeigt, dass etwa elf Prozent aller Ausbildungsbetriebe in Deutschland von einem angenommenen Betrag von 500 Euro Mindestausbildungsvergütung im 1. Ausbildungsjahr betroffen wären. Mehr als jeder dritte Ausbildungsbetrieb in Deutschland müsste seine Ausbildungsvergütung bei einem angenommenen Betrag von 650 Euro anpassen. Handwerksbetriebe, kleine Betriebe mit bis zu neun Beschäftigten und Betriebe im Ostenwären von einer Mindestausbildungsvergütung dadurch besonders herausgefordert. www.bibb.de/bibbreport heruntergeladen werden.


„Bildung ist das Leben im Sinne großer Geister mit dem Zwecke großer Ziele.“

Friedrich Wilhelm Nietzsche (1844 - 1900),
deutscher Philosoph,Essayist, Lyriker und Schriftsteller