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„Leben – Lachen – Freude“ – nicht nur eine Ruhestätte

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Es gibt viel zu entdecken bei einem Rundgang über den denkmalgeschützten Friedhof in Wismar wie diese Figur auf dem Ostfriedhof. Foto: OZ Archiv/privat

WISMAR. Der Tag des Friedhofs findet deutschlandweit jedes Jahr jeweils am Sonntag des dritten vollständigen Wochenendes im September statt. In diesem Jahr wird er also am 15. September 2019 begangen. Der Tag des Friedhofs wurde im Jahr 2001 von einer bundesweiten Initiative von Friedhofsgärtnern in Zusammenarbeit mit Friedhofsverwaltungen, Bestattern, Floristen und Bildhauern sowie Initiativen, Vereinen und Religionsgemeinschaften ins Leben gerufen. Der Tag des Friedhofs soll den Menschen den Friedhof als Ruhestätte, Ort der Trauerbewältigung, Erholungs- und Lebensraum näherbringen, sowie den Umgang mit den Themen Tod und Trauer enttabuisieren.An diesem Aktionstag gibt es unter anderem geführte Friedhofsrundgänge, Diskussionen zu friedhofsrelevanten Themen und dem Tod als Bestandteil des Lebens, Ausstellungen sowie kulturelle Veranstaltungen.

TAG DES FRIEDHOFS wird in Wismar bereits am 8. September mit interessantem Programm begangen

„Der Gedanke, nicht mehr zu sein, ist so süß! Welch tiefe Ruhe ist über alle Friedhöfe gebreitet!“

Gustave Flaubert, französischer Schriftsteller (1821-1880)

In Wismar wird der Tag des Friedhofs bereits am Tag des offenen Denkmals, dem 8. September, begangen.

Um 14 Uhr findet auf dem Friedhof der Hansestadt Wismar, Wiesenweg 69 b, unter dem Motto „Der Friedhof: Leben – Lachen – Freude“ ein umfangreiches Programm statt.
- 14.00 Uhr, Eröffnung der großen Trauerhalle
- 14.30 Uhr, Führung zur Gedenkstätte der im März Gefallenen
- 16.00 Uhr, Führung zur Großen Trauerhalle
- 17.00 Uhr, Friedhofsführung zu Persönlichkeiten und besonderen Grabstätten der Moderne

Auf individuelle Gespräche und Beratungen zu den Grabmodellen freuen sich die Mitarbeiter/ innen der Friedhofsverwaltung. Für Kaffee und Kuchen sorgt der Friedhofsverein Wismar.

Bis zu 50 Jahre wird eine Grabstelle genutzt

Die Nutzungsfrist (auch Nutzungsdauer oder Nutzungszeit genannt) legt fest, für wie lange eine Grabstätte genutzt werden darf. Jede Friedhofssatzung enthält dazu eigene Vorschriften.

DURCHSCHNITT LIEGT BEI 23 JAHREN

Eine Auswertung der Friedhofsgebührendatenbank von Aeternitas, der Verbraucherinitiative Bestattungskultur, zeigt, dass die Nutzungsfrist im Durchschnitt 23 Jahre beträgt. Mit großem Abstand am weitesten verbreitet sind Nutzungsfristen von 20 und 25 Jahren. Der Großteil liegt zwischen 15 und 30 Jahren, insgesamt reicht die Bandbreite von fünf bis 50 Jahren. Außerhalb dieses Spektrums gibt es nur vereinzelte, äußerst seltene Ausnahmen.

Der Datensatz von Aeternitas umfasst die Friedhöfe von über 1000 Kommunen. Insgesamt zwölf verschiedene - nicht überall angebotene - Grabarten werden darin berücksichtigt.

LÄNGSTE NUTZUNGSDAUER BEIM ERDWAHLGRAB

Über Bodenbeschaffenheit und gesetzliche Vorgaben hinaus bildet die Grabart einen entscheidenden Faktor für die Nutzungsdauer.

Die Grabart mit der längsten vorgesehenen Nutzungsdauer stellt das Erdwahlgrab für Särge mit im Durchschnitt 27 Jahren dar.

Am anderen Ende der Skala sind es – abgesehen von Kindergräbern – 20 Jahre für Urnengemeinschaftsgräber. AETERNITAS