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Klimapaket: Das ändert sich für Hauseigentümer

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In Verbindung mit Photovoltaikanlagen sind Wärmepumpen besonders klimafreundlich. Foto: Zukunft Altbau

Mit dem überarbeiteten Klimapaket der Bundesregierung ändern sich auch die Bestimmungen für Hauseigentümer erheblich. Die neuen Regeln verteuern die Energiekosten unsanierter Gebäude mit „fossilen“ Heizungen und senken die Kosten für gedämmte Häuser, die erneuerbare Energien nutzen.

Neue Regeln verteuern die ENERGIEKOSTEN unsanierter Gebäude mit Nutzung fossiler Brennstoffe

Bei Heizungen auf Basis fossiler Energien werden sich die Energiekosten durch den geplanten CO2-Preis deutlich erhöhen. In den ersten fünf Jahren beträgt der Zuschlag für einen jährlichen Verbrauch von 2000 Liter Heizöl insgesamt rund 1200 Euro. In Zukunft soll dieser weiter steigen. Mit einer Austauschprämie sowie einer besseren BAFA- und KfW-Förderung werden klimafreundlichere Heizungen wie Wärmepumpen, Pelletkessel und Solarthermieanlagen mehr gefördert. Hinzu kommt die steuerliche Absetzbarkeit von energetischen Sanierungen. Fazit: Energiesparhäuser werden finanziell attraktiver als bislang.

Energetische Sanierung steuerlich abschreiben

Neben der Verteuerung fossiler Heizungen wird die Förderung für energetische Sanierungen ausgebaut: Einer von mehreren neuen Förderbausteinen ist die steuerliche Absetzbarkeit von energetischen Sanierungsmaßnahmen: Wer seit dem 1. Januar 2020 seine Heizungsanlage erneuert, Fenster austauscht, die Gebäudehülle dämmt oder eine Lüftungsanlage einbaut, darf 20 Prozent von bis zu 200 000 Euro Kosten, maximal 40 000 Euro, über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuer absetzen. Im ersten Jahr können sieben Prozent (bis zu 14 000 Euro), im zweiten Jahr der gleiche Betrag und im dritten Jahr sechs Prozent, maximal 12 000 Euro von der Steuerschuld, abgezogen werden. Die Regelung gilt zunächst von 2020 bis 2029. Auch Kosten für Energieberater sollen künftig als Aufwendungen für energetische Maßnahmen gelten. Sie können sogar zu 50 Prozent von der Steuerschuld abgezogen werden.

Am 1. Januar 2020 ist auch die Austauschprämie für alte Ölheizungen in Kraft getreten. Mit der Prämie übernimmt das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bis zu 45 Prozent der Investitionskosten, wenn bei einem Kesseltausch ein klimafreundlicheres Modell auf der Basis erneuerbarer Energien eingebaut wird. Wer seine Ölheizung etwa durch eine Wärmepumpe oder eine Biomasseanlage ersetzt, erhält den Zuschuss in voller Höhe. Für eine Erdgas-Hybridheizung mit einem erneuerbaren Anteil von mindestens einem Viertel – beispielsweise über die Einbindung von Solarthermie – gibt es einen Investitionszuschuss von 40 Prozent.

Auch für effiziente und klimafreundliche Heizungen, die keine alte Ölheizung ersetzen, gibt es Investitionszuschüsse des BAFA: 35 Prozent für Heizungen, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden, 30 Prozent für Gas-Hybridheizungen mit einem Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25 Prozent und 20 Prozent für Gas-BrennwertHeizungen, die auf die spätere Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet sind. Bei allen Maßnahmen ist ein hydraulischer Abgleich der neuen Heizung eine Fördervoraussetzung.

In finanzieller Hinsicht sind die BAFA-Gelder genauso attraktiv wie die neue steuerliche Abschreibung. Je nach individuellem Steuersatz können aber Unterschiede zu Tage treten.

Hauseigentümer, die ihr selbst genutztes Ein- oder Zweifamilienhaus sanieren wollen, können weiter auf bestehende Förderprogramme der KfW zurückgreifen. Wie beim BAFA plant die Bundesregierung, die Zuschüsse der KfW erheblich zu steigern. Beachtet werden sollte, dass die Heizungsförderung für Einzelmaßnahmen nun nahezu komplett beim BAFA liegt. Ausnahmen sind die Anbindung an Wärmenetze sowie die Optimierung der Heizungsanlage. Neue Fenster und Dämmmaßnahmen werden, wie bisher auch, von der KfW gefördert.

Bei der KfW-Förderung muss ein versierter Gebäudeenergieberater die baulichen Maßnahmen begleiten und prüfen, was auch zur Qualitätssicherung empfehlenswert ist. Im Falle der steuerlichen Förderung genügt rein rechtlich eine Fachunternehmererklärung des durchführenden Handwerkers. „Zukunft Altbau“ empfiehlt, bei komplizierteren Maßnahmen wie einem Heizungstausch oder einer Fassaden- bzw. Dachdämmung einen Gebäudeenergieberater mit einzubeziehen, um Fehler zu vermeiden.

INFO: Aktuelle Informationen gibt es auch auf www.zukunftaltbau.de oder www.facebook.com/ZukunftAltbau.