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Keine Kompromisse bei den Reifen!

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Jetzt wird es Zeit, die Winterbereifung aufzuziehen. Foto: DEKRA

Kfz-Versicherung wechseln kann bares Geld wert sein

Wer auch im Winter jederzeit und in allen Regionen sicher ans Ziel kommen will, sollte bei den Reifen keine Kompromisse machen. Die Reifen sind die einzige Verbindung des Fahrzeugs zur Straße. Wintertaugliche Reifen sind in der kalten Jahreszeit daher unverzichtbar. Selbst wenn die Temperaturen im Zuge des Klimawandels ansteigen: Schnee, Glatteis oder Reifglätte können jederzeit und überraschend auftreten, wie in der vergangenen Wintersaison zu beobachten war. Für Einsätze auf winterlichen Straßen gibt es zu Winterreifen keine Alternative.BESSERE TRAKTION UND KÜRZERE BREMSWEGEEin spezielles Profil mit mehr Profilrillen und Lamellen in den Profilblöcken verleiht Fahrzeugen mit Winterreifen eine deutlich bessere Traktion und kürzere Bremswege auf winterlich glatten Straßen als mit Sommerpneus. Spezielle, kälteflexible Gummimischungen sorgen überdies für guten Grip, auch bei niedrigen Temperaturen


Ein Reifen kann seine Leistungsfähigkeit aber nur dann ausspielen, wenn er eine ausreichende Profiltiefe aufweist. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindest-Profiltiefe in Deutschland beträgt 1,6 Millimeter, Fachleute empfehlen jedoch, eine Profiltiefe von mindestens 4,0 Millimetern bei Winterreifen nicht zu unterschreiten.

PERFORMANCE NUR MIT PROFIL

Ältere Exemplare, die noch das standardisierte M+S-Symbol tragen, dürfen zwar bis September 2024 gefahren werden, sollten aber eine gewisse Profiltiefe nicht unterschreiten. Insbesondere die Leistungsfähigkeit bei Aquaplaning und Schneegriff lässt bei geringer Profiltiefe zu wünschen übrig. Auch der beste Reifen greift mit 1,6 Millimetern schlechter als mit vier Millimetern Profil. Achtung, Winterurlauber: In Österreich erfüllt ein Winterreifen mit weniger als vier Millimetern Profil nicht die Winterreifenpflicht. Verstöße können hohe Bußgelder nach sich ziehen.

„SITUATIVE WINTERREIFENPFLICHT“ IN DEUTSCHLAND

In Deutschland gilt eine „situative Winterreifenpflicht“. Das bedeutet: Bei winterlichen Straßenbedingungen müssen Fahrzeuge mit wintertauglicher Bereifung ausgestattet sein. Das gilt bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Als wintertauglich gelten seit Anfang 2019 nur noch Reifen, die das Piktogramm „Berg mit Schneeflocke“ tragen. Es löst das M+S-Zeichen ab und wird nur nach Bestehen eines Vergleichstests vergeben. Bei Verstößen gegen die Winterreifenpflicht drohen 60 Euro Bußgeld und ein Punkt im Flensburger Fahrerlaubnisregister, bei Behinderung anderer erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro.

DAS ZEICHNET WINTERPNEUS AUS

Liegt die Temperatur unter sieben Grad Celsius, sind Winterreifen absolut empfehlenswert, denn die Gummimischung bleibt im Unterschied zur Sommerbereifung auch bei sehr niedrigen Temperaturen weich. Die bis zu 2.000 Lamellen auf einem Reifen erzeugen zusätzliche Griffkanten. Diese sorgen für die gewünschte Verzahnung des Pneus mit der Fahrbahnoberfläche und damit für den richtigen Grip. So liegt der Wagen besser auf der Straße und auch der Bremsweg bleibt deutlich kürzer als mit Sommerreifen.

Kfz-Versicherung wechseln kann bares Geld wert sein

Die meisten Autoversicherungen gelten für ein Kalenderjahr. Es kann aber auch vorkommen, dass die Vertragslaufzeit mit dem Erwerb beginnt.

Was im Einzelfall gilt, kann man dem Versicherungsvertrag entnehmen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er i.d.R. nicht einen Monat vor Ablauf gekündigt wird. Deshalb muss in den meisten Fällen eine Kündigung bis spätestens 30. November beim Versicherer vorliegen. Darüber hinaus besteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn Versicherungsnehmer für das Jahr 2020 eine Beitragserhöhung erhalten, ohne dass sich der Leistungsumfang verbessert. Dann kann man innerhalb eines Monats nach Erhalt dieser Mitteilung kündigen. Zum Beispiel erhält man das Erhöhungsschreiben Ende November, kann noch bis Ende Dezember gekündigt werden.

Nach der aktuellen Untersuchung der Stiftung Warentest liegen oft hunderte Euro zwischen dem günstigsten und dem teuersten Versicherer. Seit Versicherer Tarife auch danach kalkulieren, ob das Auto in einer Garage steht, ob auch mal die Kinder am Steuer sitzen, ist es ratsam, sich die Bedingungen des Vertrags sorgfältig anzuschauen.

Das aktuelle Urteil: Verkehrsrecht

Wer haftet für Schäden auf dem Kundenparkplatz?

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Foto: GordonGrand - Fotolia

Stellt eine Werkstatt das Auto eines Kunden über Nacht auf dem öffentlich zugänglichen Kundenparkplatz ab, weil sie keine andere Möglichkeit hat, haftet sie nicht für Schäden durch Fremde. Dies entschied das Landgericht Saarbrücken (Urteil vom 22. März 2019, Az. 13 S 149/18).

WORUM GING ES BEI GERICHT?

Der Mitarbeiter einer Autowerkstatt hatte das Cabrio eines Kunden zur Durchsicht abgeholt. Da auf dem abschließbaren Werkstatthof kein Parkplatz mehr frei war, stellte die Werkstatt das Fahrzeug nach getaner Arbeit auf dem allgemein zugänglichen Kundenparkplatz ab. Als der Kunde sein Auto wieder abholte, war es beschädigt. Der Kunde wollte nun den Schaden in Höhe von 2000 Euro ersetzt haben, da er in der Obhut der Werkstatt entstanden war. Die Werkstatt berief sich jedoch darauf, dass ein Unbekannter den Schaden verursacht habe. So trafen sich beide Seiten vor Gericht wieder.

DAS URTEIL:

Das Landgericht Saarbrücken gestand dem Fahrzeughalter keinen Anspruch auf Schadenersatz zu. Die Werkstatt hat beim Umgang mit Kundenautos zwar eine Sorgfaltspflicht. Diese hatte sie nach Ansicht des Gerichts durch das Abstellen auf dem öffentlich zugänglichen Kundenparkplatz aber nicht verletzt. Die Werkstatt sei nicht dazu verpflichtet, abgestellte Autos permanent zu überwachen oder sie nur auf einem abgeschlossenen Parkplatz zu parken.

WAS BEDEUTET DAS FÜR WERKSTATTKUNDEN?

Unter Umständen kann der Kunde mit der Werkstatt vereinbaren, wo sie das Auto abstellt. Aber: Viele Werkstätten haben keine oder nur wenige Parkplätze in abschließbaren Hallen oder auf einem unzugänglichen Gelände. Unfälle mit Fahrerflucht oder Vandalismus sind allerdings durch die meisten Vollkaskoversicherungen abgedeckt.