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Fit in den Autofrühling

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Der Klassiker in diesen Tagen: Die Umrüstung von Winter- auf Sommerreifen beim Kfz. Foto: Archiv/OZ

Haupt- und Abgasuntersuchung

RÜGEN. Vermehrte Aktivitäten an den Waschstraßen der Tankstellen auf der Insel zeigen: Der Frühling ist da und die rollenden Untersätze aller Marken werden gewaschen, gewienert und ausgesaugt. Hier unsere Tipps für einen gelungenen Start in den automobilen Frühling.ZEIT FÜR SOMMERREIFENSobald es keinen Nachtfrost mehr gibt und die Temperaturen stabil über sieben Grad Celsius liegen, sollte ein Reifenwechsel vorgenommen werden. Mit Sommerreifen ist man bei entsprechenden Temperaturen deutlich sicherer auf den Straßen unterwegs. Sie haben in der warmen Jahreszeit eine bessere Straßenhaftung und vor allem einen deutlich kürzeren Bremsweg. Außerdem sind Sommerreifen bei höheren Temperaturen deutlich weniger anfällig für Verschleiß. Angenehmer Nebeneffekt: der Benzinverbrauch nimmt ebenfalls ab.

Hilfreiche Tipps für den automobilen Start ins Frühjahr

SCHUTZ VOR SCHÄDEN DURCH STREUSALZ

Rückstände von Streusalz und Winterschmutz können dem Auto auf lange Sicht erheblichen Schaden zufügen. Daher empfiehlt es sich, im Frühjahr das Auto einer gründlichen Reinigung zu unterziehen und es so vor Rost zu schützen. Um das sogenannte Lackpeeling in der Waschstraße zu vermeiden, sollte man das Fahrzeug vorab mit einem Dampfstrahler von groben Verschmutzungen befreien. Wichtig ist dabei, dass man den Dampfstrahler mit genügend Abstand zum Auto und mit geringem Druck verwendet. In der Waschstraße sollte man dann anschließend ein Programm mit Unterbodenwäsche wählen, um Salzrückstände gänzlich zu entfernen.

ROST VERMEIDEN

Zeigen sich nach der Reinigung in der Waschanlage kleine Kratzer im Lack – verursacht durch vereisten Schnee und Split – sollten diese unbedingt zeitnah ausgebessert werden, da sich an diesen Stellen Rost bilden kann. Kleinere Schäden können ganz einfach selbst mit Lackstift und Politur behandelt werden, bei größeren Kratzern sollte man eine Werkstatt aufsuchen.

Fit in den Autofrühling-2
Foto: Fotolia

CHECK VON FLÜSSIGKEITEN UND BELEUCHTUNG

Nach dem Winter lohnt es sich in jedem Fall, die Beleuchtung des Autos – Blinker, Abblendlicht und Bremslichter – zu kontrollieren. Auch Flüssigkeiten wie das Motoröl, die Brems- und Kühlflüssigkeit sollten überprüft und gegebenenfalls aufgefüllt werden. Bei Unsicherheiten wird Kraftfahrern empfohlen, das Motoröl in einer Werkstatt nachfüllen zu lassen, damit nicht das falsche Öl verwendet wird.

FRÜHJAHRSCHECK VOM PROFI

Um alle möglichen Folgeschäden des Winters auszuschließen, sollte man zum Frühjahrscheck in eine Werkstatt fahren. Viele Händler und Freie Werkstätten überprüften die Fahrzeuge anhand einer umfassenden Checkliste – angefangen von der Beleuchtung über die Bremsen und Reifen bis hin zum Keilriemen. Vorhandene Mängel werden bei einem Check in der Werkstatt direkt erkannt und können auf Wunsch ausgebessert werden.

Probefahrt – wer haftet für Schäden am Auto? Diese Dinge sollten Sie beachten

Ein Autokauf ist meist eine kostspielige Angelegenheit. Um das Fahrgefühl zu testen und eventuelle Schäden festzustellen, empfiehlt sich daher eine Probefahrt. Unglücklich nur, wenn dabei ein Unfall passiert. Neben einem gründlichen Check des Fahrzeugs hilft auch eine Probefahrt dabei, eventuelle Schäden zu erkennen. Außerdem sollten Fahrer immer testen, ob das Auto auch zu ihnen passt. Leider kommt es während Probefahrten immer mal wieder zu einem Unfall. Die Haftung ist dann davon abhängig, ob der Verkäufer ein Händler oder eine Privatperson ist.

Um bei einem Schadenfall Streitigkeiten zu vermeiden, verlangen viele Autohändler von Kaufinteressenten, eine sogenannte Probefahrtvereinbarung zu unterschreiben. Sie enthält Regelungen zu Versicherungsschutz und Selbstbeteiligungen, die Fahrzeugdaten sowie die Daten des Fahrers. Autohändler statten die zum Verkauf stehenden Fahrzeuge in der Regel für die Probefahrt mit einem roten Händlerkennzeichen aus. Das Fahrzeug ist damit über den Händler haftpflichtversichert, obwohl es nicht zugelassen ist. Darüber hinaus besteht gerade bei größeren Händlern häufig Vollkaskoschutz.

Wichtig für den Probefahrer: Wird nichts weiter vereinbart, gilt eine sogenannte stillschweigende Haftungsfreistellung zu seinen Gunsten. Verursacht der Probefahrer dann durch leichte Fahrlässigkeit einen Schaden, haftet er nicht dafür. Typisch für Probefahrten sind etwa Bedienfehler oder Fehleinschätzung der Fahrzeugabmessungen. Der Händler hat jedoch auch die Möglichkeit, die stillschweigende Haftungsfreistellung aufzuheben. Dazu muss er den Interessenten aktiv darauf hinweisen, dass kein Kaskoschutz greift oder im Falle eines Schadens eine Selbstbeteiligung fällig wird. Hier kann leicht Streit darüber entstehen, wer was wann, zu wem gesagt hat. Daher vor Beginn der Probefahrt abklären, wer für einen Schaden haftet und ob eine Vollkaskoversicherung besteht.

Etwas anders sieht es aus, wenn bei einem Privatverkäufer eine Probefahrt stattfindet. Hier gibt es keine stillschweigende Haftungsfreistellung. Umso wichtiger ist daher die Probefahrtvereinbarung zwischen Kaufinteressent und Verkäufer. Vorgefertigte Musterverträge für Privatpersonen gibt es beispielsweise im Internet. „In der darin enthaltenen Haftungsvereinbarung erklärt sich der Probefahrer unter anderem damit einverstanden, selbst verschuldete Schäden am Fahrzeug zu übernehmen. Hat das Fahrzeug Vollkaskoschutz, beschränkt sich das Risiko in der Regel auf die Selbstbeteiligung und auf den steigenden Versicherungsbeitrag. Allerdings kommt es hier auf den Vertrag an: In manchen Vollkasko-Verträgen sind nur Unfälle abgedeckt, die ein bestimmter Fahrer verursacht – oder der Versicherungsschutz bezieht sich nur auf Fahrer über 21 Jahren. Auch ein Ausschluss von Probefahrt-Schäden kann im Vertrag stehen.

Egal ob es sich um eine Probefahrt bei einem Händler oder einem Privatverkäufer handelt: Kaufinteressenten, die einen Schaden beispielsweise durch stark überhöhte Geschwindigkeit grob fahrlässig verursachen, müssen damit rechnen, dass der Versicherungsschutz nicht greift. „In solchen Fällen bleibt der Probefahrer schlimmstenfalls auf allen Kosten sitzen. Auch sonstige Verkehrsverstöße, wie beispielsweise das Überfahren einer roten Ampel, gehen auf das Konto des Fahrers.

Wichtig ist es außerdem, sich Personalausweis und Führerschein zeigen zu lassen und vom Probefahrer ein Pfand zu verlangen, bevor er sich auf den Weg macht. Denn: Der ein oder andere hatte vielleicht vor, nicht wiederzukommen. Dann sehen Sie Ihren rollenden Untersatz früher als erwartet von hinten . . .

Haupt- und Abgasuntersuchung

Was Autofahrer zum Thema HU und AU wissen sollten

Alle zwei Jahre müssen Autos in Deutschland zur Hauptuntersuchung – eine Vorschrift, die Halter von älteren Fahrzeugen ins Bangen und Schwitzen bringen kann. Denn besteht das Auto die Prüfung nicht, müssen zusätzlich Zeit und Geld investiert werden. Ein Vorab-Check senkt das Risiko einer solchen Nachprüfung. Das bieten viele Händler und Freie Werkstätten für ihre Kunden an.

WARUM SIND HU UND AU WICHTIG?

Die Hauptuntersuchung (HU) ist nach § 29 StVZO gesetzlich vorgeschrieben und muss regelmäßig durchgeführt werden, um die Fahrsicherheit des Fahrzeuges zu garantieren. Dabei untersuchen amtlich anerkannte Prüforganisationen wie TÜV oder DEKRA das Fahrzeug auf seine Verkehrstüchtigkeit und die Erfüllung von vorgeschriebenen Sicherheitsstandards. Bei Neuwagen wird die HU erstmalig 36 Monate nach dem Kauf fällig, danach steht sie alle zwei Jahre an. Seit 2010 ist auch die Abgasuntersuchung (AU) in die HU integriert. Diese gibt Auskunft darüber, ob das Fahrzeug noch die festgelegten Abgasgrenzwerte einhält und unterliegt denselben regelmäßigen Zeitabständen zur Prüfung wie die HU. Wann die nächste HU fällig ist, erfährt man sowohl in der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) als auch auf der HU-Plakette auf dem hinteren Nummernschild. Die zweistellige Zahl in der Mitte der Plakette markiert hierbei das Jahr, in welchem die nächste Untersuchung ansteht. Die Zahl auf 12-Uhr-Stellung am oberen Rand steht für den Monat.

VORAB-CHECK VERBESSERT CHANCEN AUF PRÜFUNG

Die Durchführung der Hauptuntersuchung (HU) ist nicht nur bei Prüforganisationen möglich, sondern auch direkt in der Werkstatt Ihres Vertrauens. Die Prüfung bietet den Vorteil, dass Fehler direkt vor Ort behoben werden können. Untersucht wird das Fahrzeug auch hier durch amtlich anerkannte Prüfer. Dadurch sinkt für den Fahrzeughalter das Risiko, die HU nicht zu bestehen. Auch andere Leistungen wie z.B. die Inspektion oder ein Ölwechsel können bei dieser Gelegenheit durchgeführt werden.

DAS GILT ES BEI HU UND AU ZU BEACHTEN

Experten prüfen bei der HU und AU das Fahrzeug auf Zustand und Funktion sowie Ausführung und Wirkung der Bauteile und Systeme. Zu Beginn der HU gibt es eine kurze Prüfungsfahrt, im weiteren Verlauf werden beispielsweise Brems- und Lenkanlage, Achsen, Räder und Reifen sowie Sichtverhältnisse und Umweltbelastung untersucht. Autohalter müssen für die Prüfung die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie eventuell vorhandene Anbaubestätigungen bereithalten. Auch Warndreieck, Warnwesten und Verbandskasten müssen vorhanden sein. Den Antritt zur HU hinauszuzögern ist keine gute Idee: Wird man im Straßenverkehr ohne gültige HU erwischt, kostet eine Fristüberschreitung von mehr als zwei Monaten 15 Euro Bußgeld, wartet man noch länger, sind es sogar bis zu 60 Euro. Nach acht Monaten gibt es dann Punkte in Flensburg und es wird eine vertiefte Prüfung fällig, wofür 20 Prozent Aufschlag verlangt werden.

Erhält ein Fahrzeug bei der HU die Prüfplakette nicht auf Anhieb, ist der Fahrzeughalter zur Mängelbeseitigung und Vorführung für die Nachprüfung innerhalb eines Monats verpflichtet. Wird diese Frist überschritten, ist eine erneute HU notwendig.