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Errichtung des Rohbaus ist klassisches Maurerhandwerk

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Ein nach allen Regeln der Baukunst errichtetes Mauerwerk hat großen Einfluss auf Standfestigkeit und Energiebilanz des Hauses. Foto: Bauherren Schutzbund e.V.

Augen auf beim Hauskauf

Wenn Sie Bedarf an Maurerarbeiten haben, empfiehlt es sich immer, sich an einen kompetenten Fachmann für Maurerarbeiten bei einer spezialisierten Maurerfirma mit Schwerpunkt Massivhausbau zu wenden. Maurerarbeiten gehören zu den bedeutendsten Tätigkeitsbereichen im Baubereich. Besonders die Errichtung des Rohbaus gehört zu den klassischen Maurerarbeiten. Auch Verputztätigkeiten gehören zu den Maurerarbeiten.Ratsam ist es in den meisten Fällen, wenn das Bauunternehmen bereits seit mehreren Generationen im Baugewerbe aktiv ist. Nur optimal geschulte Spezialisten erledigen alle geforderten Maurerarbeiten fach- und termingerecht. Der Schwerpunkt der Arbeiten liegt vor allem im Ein- und Mehrfamilienhausbau sowie im Geschosswohnungsbau. Für gänzlich alle hierbei anfallenden Maurerarbeiten benötigen Sie einen richtigen Fachbetrieb.        

Mauerwerk, Betonstein und Ziegel zeichnen MASSIVHAUS aus

Zu den Kunden einer Bauunternehmung für Maurerarbeiten zählen neben öffentlichen zunehmend private Bauherren, die einen Neubau planen. Aufträge entstehen aber auch für die bei der Umgestaltung von bereits existierenden Immobilien aufkommenden Maurerarbeiten.

Sie planen den Bau eines Eigenheims und wünschen, dass Ihnen Ihr Massivhaus schlüsselfertig von der ausführenden Baufirma übergeben wird? Dann sollten Sie einer Bauunternehmung vertrauen, die einen kompetenten und erfahrenen Eindruck macht. Das Unternehmen sollte idealerweise seit vielen Jahrzehnten bereits im Bauhandwerk tätig sein. Zusätzlich sollten schon zahlreiche private und öffentliche Bauherren in den vergangenen Jahren ein Massivhaus schlüsselfertig übergeben bekommen haben.

Die Vorteile des Massivhausbaus resultieren aus den verwendeten Materialien. Meistens sind dies robuste Baustoffe wie etwa Mauerwerk, Betonstein und Ziegel. Der Massivhausbau erfolgt in der Tat noch "Stein auf Stein" - der wahrscheinlich traditionsreichste und wohl auch bewährteste Baustil insgesamt. Das neue Massivhaus schlüsselfertig übergeben zu bekommen - ein ganz sicher realisierbarer Wunschtraum!

Ein Massivhaus ist wegen der genutzten Baustoffe vor allem langlebig und stabil. Wer ein Massivhaus wählt, setzt auf Qualität. Das fachkundig erstellte Massivhaus ist ein zumeist wirtschaftliches und heute sehr oft auch ökologisch einwandfreies Gebäude. Ein Massivhaus gilt zusätzlich aufgrund seiner Robustheit und Zeitlosigkeit auch als außerordentlich wertbeständig.

Alles aus einer Hand: Das Baugeschäft begleitet private und öffentliche Auftraggeber von den ersten Planungen bis zum Einzug. Ein problemloses Bauen mit den Hausbauspezialisten erfolgt auf diese Weise: Sie setzen sich mit dem versierten Spezialisten rund um den Hausbau in Verbindung und vereinbaren eine Beratung. Der erste Eindruck entscheidet. Achten Sie auf Kleinigkeiten und lassen Sie Ihren Bauch die Entscheidung treffen.

Augen auf beim Hauskauf

Sind Risse in den Wänden ein Sachmangel?

Bei einem 45 Jahre alten Haus sind Risse in den Wänden kein Sachmangel. Der Käufer hat dementsprechend keinen Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verkäufer. So hat das Landgericht Coburg entschieden.

Die Kläger hatten ein Wohnhaus aus den 1970er- Jahren gekauft. Um es zu renovieren, entfernten sie die reichlich vorhandenen Holzvertäfelungen und die Tapeten. Dabei kamen an den Wänden diverse Risse zum Vorschein. Im Obergeschoss fand sich auch ein Schimmelfleck, denn das Dach war an einer Stelle undicht. Die Hauskäufer forderten daraufhin von den Verkäufern die Kosten für die Beseitigung der Risse, für die Reparatur des Daches und für den von ihnen mit der Schadensfeststellung beauftragten Gutachter. Die Verkäufer waren aber der Meinung, nicht zahlen zu müssen. Ihrer Ansicht nach waren die Risse für ein Haus dieses Alters normal. Der Schaden am Dach sei ihnen nicht bekannt gewesen. Er falle daher unter den Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag, der die Haftung für verborgene Mängel ausschließe.

Das Landgericht Coburg gab den Verkäufern recht und wies die Klage ab. Beide Seiten hätten im Kaufvertrag nichts Besonderes zur Beschaffenheit des Hauses vereinbart. Ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger habe ausgesagt, dass Risse in geputzten Wandflächen bei einem 45 Jahre alten Haus vollkommen normal und kein Mangel seien. Zu diesem Zeitpunkt sei die Lebensdauer des Innenwandputzes erreicht oder gar überschritten. Das Loch im Dach sah der Gutachter durchaus als Mangel an. Hier griff allerdings tatsächlich der im Kaufvertrag vereinbarte Gewährleistungsausschluss. Nur im Fall einer arglistigen Täuschung hätten die Käufer hier Ansprüche geltend machen können. Dazu hätten sie jedoch den Verkäufern nachweisen müssen, dass diese von dem Loch im Dach wussten.

Wer ein älteres Haus kauft, sollte nicht davon ausgehen, jeden nachträglich festgestellten Schaden dem Verkäufer in Rechnung stellen zu können. Oft scheitert es daran, dass solche Schäden dem Alter des Hauses entsprechen. Ein Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag ist unter Privatleuten normal und üblich. Eine arglistige Täuschung ist meist nicht zu beweisen. Daher empfiehlt es sich, vor dem Kauf einer Immobilie einen Gutachter heranzuziehen.

Landgericht Coburg, Urteil vom 25. März 2019, Az. 14 O 271/17