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Die Privatinsolvenz: Chance für einen Neuanfang

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Seit dem Frühjahr verzeichnen Beratungsstellen für Schuldner eine deutlich höhere Nachfrage.

Seit dem Frühjahr verzeichnen Beratungsstellen für Schuldner eine deutlich höhere Nachfrage. Jetzt im Herbst rechnen Experten mit einer regelrechten Welle von Privatinsolvenzen. Die Bundesregierung plant aktuell, die Privatinsolvenz noch dieses Jahr zu reformieren, um Betroffenen schneller einen finanziellen Neustart zu ermöglichen.  Was bringt eine Privatinsolvenz? Arbeitslosigkeit, Krankheit, eine teure Scheidung oder üppige Ratenzahlungen: Gründe für hohe Schulden gibt es viele. Eine Privatinsolvenz ist manchmal der letzte Ausweg, um ein lebenslanges Abzahlen von Schulden zu verhindern.Anschließend kann man in ein schuldenfreies Leben starten. Das Verfahren ist allerdings streng geregelt und an zahlreiche Voraussetzungen und Hürden geknüpft. Übrigens: Schulden durch Geldbußen, -strafen sowie Ordnungs- und Zwangsgelder oder aufgrund einer Straftat kann der Schuldner nicht durch eine Privatinsolvenz abbauen. Das gilt auch für hinterzogene Steuern bei einer Verurteilung wegen einer Steuerstraftat.Schuldenbereinigungsplan aufstellenBevor Betroffene einen Antrag auf Eröffnung der Privatinsolvenz stellen können, sind mehrere Schritte nötig. Zunächst müssen sie alle Belege für die Schulden wie beispielsweise Rechnungen sammeln, klären, wer die Gläubiger sind, sowie die Gesamthöhe der rückständigen Zahlungen ermittelt. Diese Übersicht dient dazu, einen Schuldenbereinigungsplan zu entwickeln.                       

Wie Betroffene aus der Schuldenfalle kommen können / Novellierung durch Bundesregierung

Einigung mit Gläubigern suchen

Auf Basis dieses Plans kontaktiert dann der Schuldner seine Gläubiger. Von ihrer Zustimmung hängt ab, ob der Plan funktioniert. In der Realität ist das oft problematisch, weil nicht genug Einkommen vorhanden ist, um alle nötigen Zahlungen zu leisten. Für viele ist es auch eine unüberwindliche Aufgabe, den Plan überhaupt zu erarbeiten. Daher empfiehlt es sich, sich an oft kostenlose anerkannte Beratungsstellen oder einen spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden.

Antrag auf Insolvenz

Scheitert die außergerichtliche Einigung, erstellt die Beratungsstelle oder der Fachanwalt darüber eine Bescheinigung. Diese benötigt der Schuldner, um unter anderem mit dem Schuldenbereinigungsplan beim Insolvenzgericht einen Insolvenzantrag zu stellen. Den Antrag auf eine Restschuldbefreiung kann er damit gleich verbinden.

Ablauf einer Privatinsolvenz

Das Gericht setzt für das Insolvenzverfahren einen Treuhänder ein, der das Einkommen und Vermögen des Schuldners verwaltet und damit, soweit möglich, die Forderungen der Gläubiger bedient. Jetzt beginnt für den Betroffenen die sogenannte Wohlverhaltensphase, in der er beispielsweise einer Arbeit nachgehen oder sich zumindest ernsthaft um eine bemühen und einen Teil seines Einkommens an den Treuhänder weiterleiten muss.

Direkte Zahlungen an Gläubiger darf er selbst nicht leisten. Diese Phase kann zwischen drei und sechs Jahre dauern, je nachdem, welchen Anteil seiner Schulden und der Verfahrenskosten der Schuldner in welchem Zeitraum begleicht. Hat der Schuldner sich an alle Vorgaben gehalten, kann das Gericht eine Restschuldbefreiung beschließen.