Sind Sie bereits Abonnent? Hier anmelden

Sind Sie bereits Abonnent? Hier anmelden

Anzeige
Der Klützer Winkel

Amtliche Bekanntmachungen V.

Amtliche Bekanntmachungen V.

Gemeinde Ostseebad Boltenhagen

Bauleitplanung der Gemeinde Ostseebad BoltenhagenBetrifft: Satzung über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen „Dorf Tarnewitz“ für einen Teilbereich nördlich der Tarnewitzer Straße und östlich des Mariannenweges im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB mit frühzeitiger Unterrichtung/ Äußerung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGBDie Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat in ihrer Sitzung am 13. Dezember 2018 den Beschluss zur Aufstellung der Satzung über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Dorf Tarnewitz" für einen Teilbereich nördlich der Tarnewitzer Straße und östlich des Mariannenweges im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB gefasst.Der Plangeltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 befindet sich in Tarnewitz und wird wie folgt begrenzt:– im Norden: durch eine Grünfläche,– im Osten: durch eine Grünfläche sowie das Grundstück Tarnewitzer Str. Nr. 26,– im Süden: durch die Tarnewitzer Straße,– im Westen: durch den Mariannenweg.Der Plangeltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 ist dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen.Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Dorf Tarnewitz" der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB aufgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen wird. § 4c ist nicht anzuwenden.Die Planungsziele der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 bestehen in Folgendem:– Anpassung der Lage der überbaubaren Flächen (Baugrenzen) an das aktuelle Bebauungskonzept,– Anpassung der Dachneigung an das Bebauungsskonzept,– Anpassung der städtebaulichen Ausnutzungsskennziffern an das Bebauungskonzept.Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen gibt hiermit bekannt, dass sich die Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Amt Klützer Winkel, Schloßstraße 1, 23948 Klütz,vom 07. Februar 2019 bis einschließlich 21. Februar 2019während folgender Zeiten:- Dienstag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr,- Dienstag von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und- Donnerstag von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhrund nach vorheriger Terminvereinbarung über diese Zeiten hinaus unterrichten und sich während dieser Frist schriftlich oder zur Niederschrift zu dieser Planung äußern kann.Ostseebad Boltenhagen, den 16.01.2019 (Siegel)gez. Christian Schmiedeberg Bürgermeister der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen

Gemeinde Ostseebad Boltenhagen 

Gemeinde Ostseebad Boltenhagen

Amtliche Bekanntmachungen V.-2

Bauleitplanung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen

Betrifft: Satzung über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen „Dorf Tarnewitz“ für einen Teilbereich nördlich der Tarnewitzer Straße und östlich des Mariannenweges im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB

hier: Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen in ihrer Sitzung am 13. Dezember 2018 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen, bestehend aus der Planzeichnung - Teil A, dem Text - Teil B mit den örtlichen Bauvorschriften, sowie der Entwurf der Begründung liegen in der Zeit

vom 22. Februar bis einschließlich 26. März 2019

im Amt Klützer Winkel, Schloßstraße 1, 23948 Klütz während folgender Zeiten

- Dienstag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr,
- Dienstag von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und
- Donnerstag von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

und nach vorheriger Terminvereinbarung über diese Zeiten hinaus zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse: http://www.kluetzer-winkel.de/bekanntmachungen zur Einsichtnahme eingestellt.

Der Plangeltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 befindet sich in Tarnewitz und wird wie folgt begrenzt:

– im Norden: durch eine Grünfläche,
– im Osten: durch eine Grünfläche sowie das Grundstück Tarnewitzer Str. Nr. 26,
– im Süden: durch die Tarnewitzer Straße,
– im Westen: durch den Mariannenweg.

Der Plangeltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 ist dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen.

Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB aufgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2a BauGB gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen wird; ebenso wird von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 abgesehen, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind; sowie von der zusammenfassenden Erklärung; § 4c ist nicht anzuwenden.

Während dieser Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen schriftlich abgeben oder während der Dienststunden zur Niederschrift hervorbringen. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 nicht von Bedeutung ist.

Ostseebad Boltenhagen, den 16.01.2019 (Siegel)

gez. Christian Schmiedeberg
Bürgermeister Gemeinde Ostseebad Boltenhagen