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Der Klützer Winkel

Amtliche Bekanntmachungen IV.

Amtliche Bekanntmachungen IV.

Bauleitplanung der Stadt KlützBetrifft: Satzung über den Bebauungsplan Nr. 27 der Stadt Klütz für den Ferienpark südlich der Ortslage Wohlenberg im Anschluss an den Bebauungsplan Nr. 15 der Stadt Klütz für die Ferienhausanlagehier: Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGBDer von der Stadtvertretung der Stadt Klütz in der Sitzung am 17. Dezember 2018 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 27, bestehend aus der Planzeichnung Teil (A), dem Text Teil (B) mit den örtlichen Bauvorschriften, gelegen südlich der Ortslage Wohlenberg, begrenzt: – im Norden: durch Gehölze und eine Grünfläche südlich der Ortslage Wohlenberg,– im Osten: durch den Bebauungsplan Nr. 15 der Stadt Klütz (Grundstücke am „Ostseeblick“ und private Grünfläche),– im Süden: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen (Acker),– im Westen: durch den Weg nach Bössow. und die zugehörige Begründung mit Umweltbericht sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegenvom 12. Februar 2019 bis einschließlich 26. März 2019im Amt Klützer Winkel, Schloßstraße 1, 23948 Klütz während folgender Zeiten- Dienstag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr,- Dienstag von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und- Donnerstag von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr, und nach vorheriger Terminvereinbarung über diese Zeiten hinaus zur Einsichtnahme öffentlich aus.Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 27 der Stadt Klütz ist dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen.Während dieser Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und die umweltbezogenen Stellungnahmen/ Unterlagen und Fachgutachten einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der angegebenen Zeiten zur Niederschrift hervorbringen. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse: www.kluetzer-winkel.de/bekanntmachungen zur Einsichtnahme eingestellt.Folgende umweltbezogene Unterlagen, Fachgutachten und Stellungnahmen sind verfügbar und liegen zur Einsichtnahme mit aus:1. Umweltbericht als Bestandteil der Begründung2. Fachgutachten und Untersuchungen– FFH-Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet „Wismarbucht“ (DE 1934-302) im Rahmen des Bebauungsplans der Stadt Klütz für den Ferienpark südlich der Ortslage Wohlenberg im Anschluss an den Bebauungsplan Nr. 15 der Stadt Klütz für die Ferienhausanlage, Planungsbüro Mahnel, Grevesmühlen, Oktober 2018,– FFH-Verträglichkeitsprüfung für das SPA „Wismarbucht und Salzhaff“ (DE 1934-401) im Rahmen des Bebauungsplans der Stadt Klütz für den Ferienpark südlich der Ortslage Wohlenberg im Anschluss an den Bebauungsplan Nr. 15 der Stadt Klütz für die Ferienhausanlage, Planungsbüro Mahnel, Grevesmühlen, Oktober 2018,– Faunistische Erfassung und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB), Gutachterbüro Martin Bauer, Grevesmühlen, vom 10. September 2018,– Kartierung der Biotoptypen und FFH-Lebensraumtypen im Bereich des GGB Wismarbucht" (DE 1934-302) auf dem Gebiet der Stadt Klütz als Grundlage für die FFH-Verträglichkeitsprüfung, Gutachterbüro Martin Bauer, Grevesmühlen, vom 25. September 2018; inkl. Anlage Karten, Planungsbüro Mahnel, Grevesmühlen, vom Oktober 2018.Die vorstehenden Unterlagen (Umweltbericht, Fachgutachten und Untersuchungen) enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen: Schutzgut Mensch:Bestandsbeschreibung, Aussagen zur Vorbelastung (Verkehr/ Lärm/ Licht/ Geruch), Auswirkungen durch das Vorhaben (insbesondere Verkehr); Aussagen zur Abfallentsorgung und zum Nichtvorhandensein von Störfallbetrieben im Plangebiet und seiner planrelevanten Umgebung.Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:Bestandsbeschreibung und Bestandsbewertung; Flächeninanspruchnahme und Lebensraumverlust ;Ausführungen zu den Gehölzbeständen und deren Schutzstatus; Auswirkungen des Vorhabens auf die Biotope, insbesondere Gehölzbestände; Kartierung der relevanten Tierartengruppen Fledermäuse, Brutvögel, Rastvögel, Reptilien, Amphibien, Großschmetterlinge, Fischotter sowie Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf diese; Sicherung der Anforderungen im Plan durch Festsetzung erforderlicher Maßnahmen zugunsten des Artenschutzes; Entstehung neuer Grünflächen und Gehölzanpflanzungen auf Grundlage der Planung; Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung sowie erforderliche Kompensationsmaßnahmen innerhalb und außerhalb des Plangebietes.Natura 2000-Gebiete:Lage des Plangebietes außerhalb der Natura 2000-Gebiete und nationalen Schutzgebieten; Bestandsbeschreibung und Bewertung der Biotoptypen und Lebensraumtypen im Bereich des GGB „Wismarbucht" (DE 1934-302) auf dem Gebiet der Stadt Klütz; Betrachtung der Habitatansprüche der Zielarten des GGB „Wismarbucht"; Auswirkungen auf das FFH-Gebiet „Wismarbucht“ (DE 1934-302) und das EU-Vogelschutzgebiet „Wismarbucht und Salzhaff“ (DE 1934-401); Prüfung und Bewertung des Vorhabens mit den Schutz- und Erhaltungszielen der vorgenannten Natura 2000-Gebiete; Maßnahmen für die Sicherstellung der Verträglichkeit.Angaben zu weiteren Schutzgebieten:Lage des Plangebietes sowie seiner relevanten Umgebung außerhalb von Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten; Bestandsbeschreibung und Bestandsbewertung sowie Auswirkungen auf die gesetzlich geschützten Biotope innerhalb des Plangebietes (Hecken, Feldgehölze, Kleingewässer).Schutzgut Fläche:Bestandsbeschreibung und Bewertung der Vorbelastung sowie der Auswirkungen durch das Vorhaben; Flächenversiegelung; Festsetzung interner Kompensationsmaßnahmen zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen; externe Maßnahmen zur Kompensation durch den Erwerb von Ökopunkten; Erhöhung der Strukturvielfalt des betroffenen Kleinraumes durch die Anlage von Grünflächen.Schutzgüter Boden und Wasser:Bestandsbeschreibung und Bewertung der Vorbelastungen sowie Auswirkungen durch das Vorhaben; Information zu Bodenarten und deren Eigenschaften sowie zu Grundwasser und Oberflächenwasser und zur Höhenlage des vorhandenen Geländes; Information zur Lage des Plangebietes außerhalb von Trinkwasserschutzzonen; Hinweise auf das Nichtvorhandensein schädlicher Bodenveränderungen i.S. des § 2 Abs. 3 Bundes-Bodenschutzgesetz entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand; Hinweise zu vereinzelten vernässten Bereichen im Plangebiet; Informationen zur geplanten Ableitung des Schmutz- und Niederschlagswassers; Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung sowie erforderliche Kompensationsmaßnahmen innerhalb und außerhalb des Plangebietes; Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.Schutzgüter Luft und Klima:Bestandsbeschreibung und Bewertung der Vorbelastung sowie Aussagen zu mikroklimatischen und lufthygienischen Auswirkungen durch das Vorhaben; Informationen zu den klimatischen Verhältnissen; Maßnahmen zum Anpflanzen und Durchgrünung des Gebietes und die positiven Auswirkungen auf die Luftqualität.Schutzgut Kultur- und Sachgüter:Bestandsbeschreibung; Hinweis auf das Nichtvorhandensein von Bau- und Bodendenkmalen im Plangebiet gemäß dem derzeitigen Kenntnisstand; Berücksichtigung des Umgebungsschutzes eines Bodendenkmals außerhalb des Plangebietes; allgemeine Hinweise auf mögliche Funde von Bodendenkmalen im Plangebiet. Schutzgut Landschaftsbild:Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbildes, Auswirkungen der geplanten Bebauung auf das Landschaftsbild, Einbindung des Baugebietes in die Landschaft, Aussagen zu den Ausgleichsmaßnahmen.Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern:Zusammenfassende Aussagen und Bewertung; Aussagen zur Wirkung der Bebauung auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser und das Landschaftsbild; Aussagen zur Funktionsfähigkeit des Bodens in Bezug auf Versickerung, sowie Lebensraumfunktion für Tiere und Pflanzen.3. Umweltbezogene StellungnahmenFolgende umweltbezogene Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus dem Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 27 liegen vor und werden mit ausgelegt:Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 27 der Stadt Klütz unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Klütz deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.Klütz, den 16.01.2019 (Siegel)gez. Guntram Jung, Bürgermeister der Stadt Klütz

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