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Der Klützer Winkel

Amtliche Bekanntmachungen IV

Amtliche Bekanntmachungen IV

Betrifft: Satzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen über die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2ahier: Bekanntmachung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGBDie Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat in ihrer Sitzung am 14. März 2019 den Vorentwurf der Satzung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2a der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt.Der Vorentwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2a der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen und die zugehörige Begründung liegen in der Zeitvom 21. Mai 2019 bis einschließlich 21. Juni 2019gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Amt Klützer Winkel, Bauamt, Schloßstraße 1, 23948 Klütz, während folgender Zeiten:– Dienstag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr,– Dienstag 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und– Donnerstag von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhrund nach vorheriger Terminvereinbarung über diese Zeiten hinaus zur Einsichtnahme öffentlich aus.Der Geltungsbereich des Vorentwurfs der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2a befindet sich in Boltenhagen zwischen Ostseeallee und Strandpromenade und wird wie folgt begrenzt:– im Westen wird das Plangebiet durch die Strandversorgung am Kurpark und den Weg „Am Goethehain“ begrenzt.– im Osten wird das Gebiet durch das Grundstück des geplanten Strandhotels begrenzt.Der Plangeltungsbereich ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.Innerhalb dieser Auslegungsfrist können sich alle an der Planung Interessierten gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und erhalten hier Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Von allen an der Planung Interessierten können Stellungnahmen und Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift hervorgebracht werden.Die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2a der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB aufgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2a BauGB gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen wird; ebenso wird von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 abgesehen, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind; sowie von der zusammenfassenden Erklärung; § 4c ist nicht anzuwenden.Ostseebad Boltenhagen, den 10.04.2019                                                      (Siegel)Christian SchmiedebergBürgermeister der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen