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Der Klützer Winkel

Amtliche Bekanntmachung VI.

Amtliche Bekanntmachung VI.

Gemeinde Hohenkirchen Bauleitplanung der Gemeinde Hohenkirchen

Betrifft: Satzung der Gemeinde Hohenkirchen über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Wohnbebauung Gramkow West“ im Verfahren nach § 13b BauGB hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB mit frühzeitiger Unterrichtung/ Äußerung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen hat in ihrer Sitzung am 13. Dezember 2018 den Beschluss zur Aufstellung der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Wohnbebauung Gramkow West“ der Gemeinde Hohenkirchen im Verfahren gemäß § 13b BauGB gefasst. Die Planungsziele der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 bestehen in Folgendem:– Anpassung der Lage der überbaubaren Flächen (Baugrenze) an das aktuelle Bebauungskonzept unter Berücksichtigung der verschiedenen Bebauungsformen in der Ortslage,– Ersatz der zeilenartigen Bebauung in der Ortslage, die für die Ortslage untypisch ist durch eine andere Gebäudestellung, Gebäude orthogonal zueinander,– die Errichtung von Hausgruppen ist für den Ort typisch und soll im Wesentlichen aufrechterhalten werden,– andere Gebäudetypen als Einzelhäuser und Doppelhäuser sollen in der Ergänzung überprüft werden.Das Plangebiet der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 entspricht dem Ursprungsbebauungsplan Nr. 16 und wird wie folgt begrenzt:– im Norden: durch die Dorfstraße, – im Südosten: durch vorhandene Bebauung am Möwenweg,– im Südwesten und im Westen: durch landwirtschaftliche und mit Gehölzen bestockete Flächen.Der Plangeltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Wohnbebauung Gramkow West“ der Gemeinde Hohenkirchen ist dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen.Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Wohnbebauung Gramkow West“ der Gemeinde Hohenkirchen wird als Bebauungsplan mit Einbeziehung von Außenbereichsflächen im Verfahren gemäß § 13b BauGB aufgestellt; § 13a BauGB gilt entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen wird. § 4c ist nicht anzuwenden.Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.Die Gemeinde Hohenkirchen gibt hiermit bekannt, dass sich die Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Amt Klützer Winkel, Schloßstraße 1, 23948 Klütz,vom 19. März bis einschließlich 2. April 2019während folgender Zeiten:– Dienstag bis Freitag von 8.30 bis 12 Uhr,– Dienstag von 13.30 bis 16 Uhr und– Donnerstag von 13.30 bis 18 Uhrund nach vorheriger Terminvereinbarung über diese Zeiten hinaus unterrichten und sich während dieser Frist schriftlich oder zur Niederschrift zu dieser Planung äußern kann.Hohenkirchen, den 13. Februar 2019 (Siegel)Jan van Leeuwen Bürgermeister der Gemeinde Hohenkirchen

Gemeinde Hohenkirchen Bauleitplanung der Gemeinde Hohenkirchen

Gemeinde Hohenkirchen Bauleitplanung der Gemeinde Hohenkirchen

Betrifft: Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 für das Gebiet „Ortszentrum Hohenkirchen“ der Gemeinde Hohenkirchen

hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen hat in ihrer Sitzung am 17.01.2019 den Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 der Gemeinde Hohenkirchen für das Gebiet „Ortszentrum Hohenkirchen“ und den Vorentwurf der Begründung gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Der Plangeltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
– im Nordwesten: durch die „Grevesmühlener Chaussee“ (L02) sowie die Grundstücksgrenzen der Grundstücke „Griebenkamp“ Nr. 1, 3 und 5, durch das Gelände der ehemaligen Schule sowie durch die Grundstücksgrenzen der Grundstücke „Grevesmühlener Chaussee“ Nr. 7 und 9, 11 und 13, 15 und 17 sowie 19,
– im Osten: durch Fläche für die Landwirtschaft (Acker), teilweise angrenzend an Gehölze,
– im Süden: durch Fläche für die Landwirtschaft (Acker), die an die Gartenanlage bzw. an Gehölze angrenzt,
– im Westen: durch einen Graben und eine Fläche mit Gehölzen sowie durch das Grundstück „Grevesmühlener Chaussee“ Nr. 25.

Die Lage des Plangeltungsbereiches ist im Übersichtsplan dargestellt.

Der Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 der Gemeinde Hohenkirchen für das Gebiet „Ortszentrum Hohenkirchen“ und der Vorentwurf der Begründung liegen in der Zeit vom

08.03.2019 bis zum 08.04.2019

im Amt Klützer Winkel, Bauamt, Schloßstraße 1, 23948 Klütz während folgender Zeiten:
– Dienstag bis Freitag von 8.30 bis 12 Uhr,
– Dienstag von 13.30 bis 16 Uhr und
– Donnerstag von 13.30 bis 18 Uhr
sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Zeiten für alle an der Planung Interessierten zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Innerhalb dieser Auslegungsfrist können sich alle an der Planung Interessierten gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und erhalten hier Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Von allen an der Planung Interessierten können Stellungnahmen und Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift hervorgebracht werden.

Hohenkirchen, den 13.02.2019 (Siegel)

Jan van Leeuwen Bürgermeister der Gemeinde Hohenkirchen