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Der Klützer Winkel

Amtliche Bekanntmachung IV.

Amtliche Bekanntmachung IV.

Gemeinde Hohenkirchen Bauleitplanung der Gemeinde Hohenkirchen

Betrifft: Satzung über den Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Hohenkirchen für die Ferienanlage nördlich der Ortslage Niendorf und westlich der Strandstraße hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen hat in ihrer Sitzung am 27.09.2018 den Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Hohenkirchen für die Ferienanlage nördlich der Ortslage Niendorf und westlich der Strandstraße gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt. Der Plangeltungsbereich wird wie folgt begrenzt:– im Nordosten: durch die Ferienanlage „Seeblick“,– im Osten: durch die Strandstraße (K19), Flächen für die Landwirtschaft und die Ferienanlage „Meerleben“,– im Süden:durch Flächen für die Landwirtschaft und den Wohlenhagener Weg,– im Westen und Nordwesten: durch Flächen für die Landwirtschaft.Die Lage des Plangeltungsbereiches ist im Übersichtsplan dargestellt.Der Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Hohenkirchen für die Ferienanlage nördlich der Ortslage Niendorf und westlich der Strandstraße und der Vorentwurf der Begründung liegen in der Zeit vom08.03.2019 bis zum 08.04.2019im Amt Klützer Winkel, Bauamt, Schloßstraße 1, 23948 Klütz während folgender Zeiten:– Dienstag bis Freitag von 8.30 bis 12 Uhr,– Dienstag von 13.30 bis 16 Uhr und– Donnerstag von 13.30 bis 18 Uhrsowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Zeiten für alle an der Planung Interessierten zur Einsicht öffentlich aus.Innerhalb dieser Auslegungsfrist können sich alle an der Planung Interessierten gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und erhalten hier Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Von allen an der Planung Interessierten können Stellungnahmen und Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift hervorgebracht werden.Hohenkirchen, den 13.02.2019 (Siegel)Jan van Leeuwen Bürgermeister der Gemeinde Hohenkirchen

Gemeinde Hohenkirchen Bauleitplanung der Gemeinde Hohenkirchen

Gemeinde Hohenkirchen Bauleitplanung der Gemeinde Hohenkirchen

Betrifft: Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 für das Gebiet „Ortszentrum Hohenkirchen“ der Gemeinde Hohenkirchen

hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen hat in ihrer Sitzung am 17.01.2019 den Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 der Gemeinde Hohenkirchen für das Gebiet „Ortszentrum Hohenkirchen“ und den Vorentwurf der Begründung gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Der Plangeltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
– im Nordwesten: durch die „Grevesmühlener Chaussee“ (L02) sowie die Grundstücksgrenzen der Grundstücke „Griebenkamp“ Nr. 1, 3 und 5, durch das Gelände der ehemaligen Schule sowie durch die Grundstücksgrenzen der Grundstücke „Grevesmühlener Chaussee“ Nr. 7 und 9, 11 und 13, 15 und 17 sowie 19,
– im Osten: durch Fläche für die Landwirtschaft (Acker), teilweise angrenzend an Gehölze,
– im Süden: durch Fläche für die Landwirtschaft (Acker), die an die Gartenanlage bzw. an Gehölze angrenzt,
– im Westen: durch einen Graben und eine Fläche mit Gehölzen sowie durch das Grundstück „Grevesmühlener Chaussee“ Nr. 25.

Die Lage des Plangeltungsbereiches ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

Der Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 der Gemeinde Hohenkirchen für das Gebiet „Ortszentrum Hohenkirchen“ und der Vorentwurf der Begründung liegen in der Zeit vom

08.03.2019 bis zum 08.04.2019

im Amt Klützer Winkel, Bauamt, Schloßstraße 1, 23948 Klütz während folgender Zeiten:
– Dienstag bis Freitag von 8.30 bis 12 Uhr,
– Dienstag von 13.30 bis 16 Uhr und
– Donnerstag von 13.30 bis 18 Uhr
sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Zeiten für alle an der Planung Interessierten zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Innerhalb dieser Auslegungsfrist können sich alle an der Planung Interessierten gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und erhalten hier Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Von allen an der Planung Interessierten können Stellungnahmen und Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift hervorgebracht werden.

Hohenkirchen, den 13.02.2019 (Siegel)

Jan van Leeuwen Bürgermeister der Gemeinde Hohenkirchen