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Der Klützer Winkel

Amtliche Bekanntmachung III

Amtliche Bekanntmachung III

Bauleitplanung der Gemeinde Ostseebad BoltenhagenHeading 2

Betrifft: Satzung über die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen „Dorf Tarnewitz“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGBhier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGBDie Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat in ihrer Sitzung am 23. Mai 2019 den Beschluss zur Aufstellung der Satzung über die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Dorf Tarnewitz“ gefasst.Das Planungsziel der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 besteht in Folgendem: Festsetzung einer überbaubaren Grundstücksfläche innerhalb des bereits mit dem Bebauungsplan Nr. 17 festgesetzten Allgemeinen Wohngebietes.Das Plangebiet der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 befindet sich im östlichen Bereich der Ortslage Tarnewitz und wird wie folgt begrenzt:■ im Norden:durch das an der Tarnewitzer Straße gelegene Grundstück mit der Hausnummer 5b (Flurstücke 16/26, 16/27),■ im Osten:durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Grundstücke Tarnewitzer Straße mit den Hausnummern 4 und 5 (Flurstücke 16/14 und 16/13),■ im Süden:durch das Grundstück Tarnewitzer Straße mit der Hausnummer 6a (Flurstück 16/34),■ im Westen:durch die Tarnewitzer Straße (Erschließungsstraße).Der Plangeltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ist den Übersichtsplänen zu entnehmen.Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.Ostseebad Boltenhagen, den 12.06.2019(Siegel)Christian SchmiedebergBürgermeister der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen

Bauleitplanung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen

Bauleitplanung der Gemeinde Ostseebad BoltenhagenHeading 2

Amtliche Bekanntmachung über die Aufstellung des 1. Teilumlegungsplanes U 4704 „Strandpromenade/Mittelpromenade“ und die Möglichkeit der Einsichtnahme bei berechtigtem Interesse

Aufstellung des 1. Teilumlegungsplanes und die Möglichkeit der Einsichtnahme bei berechtigtem Interesse

I. Beschluss über die Aufstellung des 1. Teilumlegungsplanes
Der Umlegungsausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat nach § 66 Abs. 1 Baugesetzbuch durch Beschluss vom 02. Mai 2019 den 1. Teilumlegungsplan aufgestellt. Der Teilumlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und 125 Umlegungsverzeichnissen.

II. Möglichkeit der Einsichtnahme bei berechtigtem Interesse
Der Teilumlegungsplan enthält gemäß § 66 Abs. 2 Baugesetzbuch den in Aussicht genommenen Neuzustand mit allen tatsächlichen und rechtlichen Änderungen, die die im Teilumlegungsgebiet gelegenen Grundstücke erfahren. Der Teilumlegungsplan kann gemäß § 69 Abs. 1 Baugesetzbuch beim Amt Klützer Winkel, Schloßstraße 1, 23948 Klütz eingesehen werden. Den Teilumlegungsplan kann jeder innerhalb der Dienststunden einsehen, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

III. Ablauf der Frist für die Anmeldung von Rechten
Die öffentliche Bekanntmachung vom 06. Juni 2015 über die Einleitung des Umlegungsverfahrens enthält die Aufforderung zur Anmeldung von Rechten. Nach § 48 Abs. 2 Baugesetzbuch ist diese Frist für den Bereich des 1. Teilumlegungsplanes mit der Beschlussfassung über die Aufstellung des Teilumlegungsplanes abgelaufen.

IV. Zustellung von Auszügen aus dem Umlegungsplan
Den am Umlegungsverfahren nach § 48 Baugesetzbuch Beteiligten wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan mit Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt (§ 70 Baugesetzbuch).

Boltenhagen, den 24. Mai 2019

Siegel

Dagmar Philipp
Die Umlegungsausschussvorsitzende

Fördergeld für Klützer Sportanlage

Der von der Regionalen Schule Klütz in der Nähe von Schloss Bothmer genutzte Sportplatz ist in einem so schlechten Zustand, dass nur noch ein Neubau infrage kommt. Auf einem anderen städtischen Grundstück soll mithilfe von Fördermitteln nunmehr ein Schulsportplatz mit Laufbahnbereichen, Weitsprunganlage, Volleyballfeld, Kugelstoßanlage und Naturrasenspielfeld entstehen.

Die Stadt Klütz sah sich jedoch nicht in der Lage, die Finanzierung des Vorhabens mit Gesamtkosten von rund 1,65 Millionen Euro ohne Fördermittel zu realisieren. Das Bildungsministerium wird über die Sportstättenbaurichtlinie eine Zuwendung in Höhe von rund 375 000 Euro gewähren.

Unterstützung beim Bau des Sportplatzes

Weitere finanzielle Unterstützung kommt nun aus dem Kofinanzierungsprogramm der Landesregierung. Innenminister Lorenz Caffier hat dem Bürgermeister der Stadt Klütz im Landkreis Nordwestmecklenburg einen Bewilligungsbescheid über rund 950 000 Euro zugesandt. „Die Stadtkasse wird durch die finanzielle Unterstützung deutlich beim Neubau des Sportplatzes entlastet, der dringend für den Schulsport gebraucht wird. Die Schülerinnen und Schüler sollen ordentliche Bedingungen für den Sportunterricht haben, das fördert nicht nur die Freude am Sport, sondern weckt hoffentlich auch Begeisterung für den Sport außerhalb des Unterrichtes.“

Jetzt SchülerFerienTicket der Verkehrsbetriebe M-V sichern

Der Verkauf des diesjährigen SchülerFerienTickets Mecklenburg-Vorpommern ist gestartet. Für 32 Euro können Schüler während der gesamten Sommerferien alle öffentlichen Nahverkehrsmittel in ganz Mecklenburg- Vorpommern nutzen, egal ob mit Bus oder Bahn, Straßenbahn oder mit ausgewählten Fährverbindungen. Eine Fahrt nach Hamburg und nach Berlin ist ebenfalls eingeschlossen. Karteninhaber genießen außerdem vergünstigte Eintrittspreise in zahlreichen Freizeiteinrichtungen.

Einzelheiten zum SchülerFerienTicket MV können nachgelesen werden unter: www.sft-mv.de

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Das SchülerFerienTicket MV kann am Zentraler Omnibus-Bahnhof in Wismar sowie bei den Nahbus Busfahrern erworben werden. Außerdem wird das SchülerFerienTicket über das Bürger Service Center in Wismar, die Tourist-Information in Wismar sowie das Kunden-Center der Stadtwerke in Grevesmühlen verkauft.

Das SchülerFerienTicket MV ist eine Gemeinschaftsaktion der Verkehrsunternehmen des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Unterstützung des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung sowie der Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (VMV).