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Der Klützer Winkel

Amtliche Bekanntmachung III.

Amtliche Bekanntmachung III. Bildunterschrift anzeigen Bildunterschrift anzeigen

Auszug aus der digitalen topographischen Karte, © GeoBasis DE/M-V 2016

Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 „Ehemalige Geomagnetstation Warnkenhagen“ hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst hat in ihrer Sitzung am 25.04.2018 die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 „Ehemalige Geomagnetstation Warnkenhagen“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie die Satzung über die Festsetzungen zur äußeren Gestaltung der baulichen Anlagen dazu beschlossen. Die von der Gemeinde beschlossene Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 sowie die Satzung über die Festsetzungen zur äußeren Gestaltung der baulichen Anlagen werden hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 86 Landesbauordnung (LBauO M-V) bekannt gemacht.Die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 tritt am Erscheinungstag dieser Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann die Satzung, die dazugehörige Begründung und die zusammenfassende Erklärung sowie die der Satzung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen) ab diesem Tage während der Öffnungszeiten in der Verwaltung des Amtes Klützer Winkel, Fachbereich Bau- und Ordnungswesen, Schloßstraße 1, 23948 Klütz, einsehen und Auskunft über den Inhalt verlangen. Die Satzung mit der Begründung sowie der zusammenfassenden Erklärung ist auch auf der Internetseite des Amtes Klützer Winkel unter http://www.kluetzer-winkel.de/seite/323821/kalkhorst.html einsehbar.Unbeachtlich werden:1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächen-nutzungsplanes,3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3, Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.Etwaige Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) oder von aufgrund der KV M-V erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 sind nach § 5 Abs. 5 KV M-V in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich die Verletzung ergeben soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.Kalkhorst, den 04.02.2019 (Siegel)Dietrich Neick Bürgermeister der Gemeinde Kalkhorst

Gemeinde Kalkhorst Bauleitplanung der Gemeinde Kalkhorst