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Der Klützer Winkel

Amtliche Bekanntmachung II

Amtliche Bekanntmachung II

Bauleitplanung der Stadt Klütz

Betrifft: Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 41 der Stadt Klütz für den südwestlichen Bereich der Ortslage Hofzumfeldehier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGBDie Stadtvertretung der Stadt Klütz hat in ihrer Sitzung am 20. Mai 2019 den Beschluss zur Aufstellung der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 41 für den südwestlichen Bereich der Ortslage Hofzumfelde gefasst.Die Planungsziele bestehen in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines Schornsteinfegerbetriebes und einer Wohnung im Sinne des allgemeinen Wohnens. Zur städtebaulichen Bewertung des Gesamtbereiches werden die relevanten Grundstücke ein bezogen, damit eine Ergänzung des Bestandes und Neuordnung des Bereiches insgesamt erreicht werden kann.Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 41 befindet sich im südwestlichen Teil der Ortslage Hofzumfelde und wird wie folgt begrenzt:■ im Norden:durch vorhandene Baugrundstücke der Ortslage Hofzumfelde, die über einen Stichweg und die Landesstraße 03 erschlossen werden,■ im Osten:durch die Landesstraße 03,■ im Süden und im Westen:durch Flächen für die Landwirtschaft. Der Plangeltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 41 ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.Klütz, den 12.06.2019(Siegel)Guntram JungBürgermeister der Stadt Klütz

Bauleitplanung der Stadt Klütz

Bauleitplanung der Stadt Klütz

Amtliche Bekanntmachung II-2

Betrifft: Satzung über den Bebauungsplan Nr. 40 der Stadt Klütz für den Bereich des Parkplatzes in Steinbeck

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz hat in ihrer Sitzung am 20. Mai 2019 den Beschluss zur Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 40 für den Bereich des Parkplatzes in Steinbeck gefasst.

Die Planungsziele bestehen in der Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für:

■ Sicherung eines Parkplatzes für Strandbesucher,

■ Sicherung eines Gebäudes für Versorgung und Infrastruktur. Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 40 wird wie folgt begrenzt:

■ im Norden: durch den Europäischen Radfernweg,

■ im Osten: durch den Europäischen Radfernweg,

■ im Süden und im Westen: durch Flächen für die Landwirtschaft.

Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 40 ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Klütz, den 11. 06.2019

(Siegel)

Guntram Jung
Bürgermeister der Stadt Klütz