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Der Klützer Winkel

Amtliche Bekanntmachung I.

Amtliche Bekanntmachung I.

Gemeinde Hohenkirchen Bauleitplanung der Gemeinde Hohenkirchen

Betrifft: Satzung über den Bebauungsplan Nr. 44 „Alte Feuerwehr“ der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat in ihrer Sitzung am 31. Januar 2019 den Beschluss zur Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 44 „Alte Feuerwehr“ gefasst. Die Planungsziele bestehen in Folgendem:– Umnutzung und Erweiterung des bestehenden alten Feuerwehrgebäudes als Gemeinbedarfseinrichtung (z.B. multifunktionale Nutzung als Kinder- und Jugendclub, Seniorentreff, Begegnungsstätte, Heimatstube, Filmvorträger, Veranstaltungen, Ausstellungen, etc.),– Umbau für maximal 2 nutzbare Ebenen,– Herstellung von Stellplätzen für besondere Bedarfsgruppen an Personen,– Errichtung einer WC-Anlage, integriert in bzw. angebaut an das vorhandene Gebäude oder als separates Gebäude, ggf. auch von der Öffentlichkeit nutzbar,– Berücksichtigung der Waldbelange,– Berücksichtigung der Belange des Hochwasserschutzes. Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 44 wird wie folgt begrenzt:– im Nordosten: durch die Strandpromenade,– im Südosten: durch die bebauten Grundstücke Strandpromenade 1 und Dünenweg 2,– im Südwesten: durch den Dünenweg,– im Nordwesten: durch den Küstenschutzwald.Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 44 ist dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen.Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.Ostseebad Boltenhagen, den 12.02.2019 (Siegel)Christian Schmiedeberg Bürgermeister Gemeinde Ostseebad Boltenhagen

Gemeinde Ostseebad Boltenhagen Bauleitplanung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen

Gemeinde Hohenkirchen Bauleitplanung der Gemeinde Hohenkirchen

Betrifft: Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Hohenkirchen für das Gebiet „Parkplatz Liebeslaube“ (ehemalige Gemeinde Groß Walmstorf)

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen hat in ihrer Sitzung am 13. Dezember 2018 den Beschluss zur Aufstellung der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 der ehemaligen Gemeinde Groß Walmstorf für das Gebiet „Parkplatz Liebeslaube“ gefasst.

Die Planungsziele bestehen in der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 für den Parkplatz und die Infrastruktur. Es ist beabsichtigt, die Funktion als Parkplatz zurückzunehmen und die Flächen als Flächen für die Landwirtschaft im Außenbereich zu belassen.

Der Geltungsbereich der Satzung zur Aufhebung über den Bebauungsplan Nr. 3 wird wie folgt begrenzt:
– im Norden: durch die Landesstraße L 01,
– im Westen: durch Ackerland,
– im Osten: durch einen bestehenden Saisonparkplatz und einen Erlenbruch,
– im Süden: durch Ackerland.

Der Plangeltungsbereich der Satzung zur Aufhebung über den Bebauungsplan Nr. 3 ist dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Hohenkirchen, den 13. Februar 2019 (Siegel)

Jan van Leeuwen Bürgermeister der Gemeinde Hohenkirchen