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Der Klützer Winkel

Abbrennen offener Feuer

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Das Verbrennen von Pflanzenabfällen zählt nicht zu den genehmigungsfreien Kleinstfeuern!

Kontrollen im Amt

Das Abbrennen von Kleinstfeuern sowie Grill- und Kochfeuern auf privaten Flächen bedarf keiner Erlaubnis, Brandschutzvorkehrungen sind zu beachten. Kleinstfeuer sind offene Feuer, bei deren Grundfläche ein Durchmesser von einem Meter und eine Höhe von einem Meter nicht überschritten werden. Unter den Begriff Kleinstfeuer fallen auch Feuerschalen, Feuerkörbe, Schwedenfeuer, Aztekenöfen und ähnliche. Kleinstfeuer dienen nicht dem Zweck, pflanzliche und andere Abfälle durch Verbrennen zu beseitigen.


Brauchtums- / Traditionsfeuer bedürfen der Erlaubnis der Amtsverwaltung. Die Erlaubnis zum Abbrennen ist mindestens zwei Wochen vor der Durchführung schriftlich zu beantragen. Das Abbrennen ist zu untersagen oder mit Auflagen zu verbinden, wenn Umstände bestehen, die ein gefahrloses Abbrennen nicht ermöglichen. Solche Umstände können z. B. extreme Trockenheit, die unmittelbare Nähe eines Waldes, die unmittelbare Nähe eines Lagers mit feuergefährlichen Stoffen usw. sein. Brauchtums- / Traditionsfeuer dienen der Brauchtumspflege und sind dadurch gekennzeichnet, dass sie das kulturelle Leben in der Ortschaft bereichern. Diese Feuer sollen Im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich sein. Die Brauchtums- / Traditionsfeuer stehen unmittelbar in zeitlichem Zusammenhang zum Tag des Ereignisses und werden auch in diesem Zeitraum durchgeführt. Bedeutende Termine für Brauchtums- / Traditionsfeuer sind im Wesentlichen Ostern, Sonnenwendfeuer und Weihnachtsbaumverbrennungen. Brauchtums- / Traditionsfeuer dienen nicht dem Zweck, pflanzliche und andere Abfälle durch Verbrennen zu beseitigen. Zum Abbrennen der Feuer darf nur trockenes, unbehandeltes Holz verwendet werden. Wird das Holz länger als eine Woche vor dem Abbrennen am Abbrennplatz gesammelt, ist das Holz zum Schutz von Tieren vor dem Abbrennen umzustapeln. Die Feuer sind so abzubrennen, dass hierbei keine Belästigungen Dritter durch Rauch oder Gerüche entstehen. Am Abbrennort sind ausreichende und geeignete Löschmittel bereit zu stellen. Das Feuer ist bei Beendigung vollständig abzulöschen. Ein erneutes Entzünden des Feuers ist zu vermeiden. Entsprechende Nachkontrollen sind durchzuführen. Bei Vorliegen der Waldbrandwarnstufe IV dürfen offene Feuer nicht abgebrannt werden.

Verbrennen von Gartenabfällen ist im Landkreis Nordwestmecklenburg verboten. Informationen dazu gibt es unter www.nordwestmecklenburg.de/de/verbrennen_von_gartenabfaellen.html.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Longerich (038825/393-300) oder Herrn Zellner( 038825/393-301).

Amt sucht Büroräume

Für die Verwaltung des Amtes Klützer Winkel werden zeitnah Büroflächen für die zeitweise und dauerhafte Nutzung gesucht. Die Räume sollten etwa 100 m² groß sein und sich im Amtsbereich des Klützer Winkels, vorzugsweise in der Stadt Klütz, befinden.

Wer geeignete Räume hat und diese an das Amt vermieten möchte, wird gebeten, ein Angebot mit einer Ortsbezeichnung und Mietpreis bis zum 26. Oktober 2018 zu unterbreiten.

Kontrollen im Amt

Hunde am Badestrand, illegales Zelten, Camping auf Parkplätzen, Kontrolle der Straßenreinigung, Feststellen von Lärmbelästigungen und viele weitere allgemeine Ordnungswidrigkeiten hat das Ordnungsamt des Amtes Klützer Winkel auch in diesem Jahr festgestellt. Bisher wurden über 200 ordnungsrechtlichen Verfahren eröffnet und ein Verwarn- / Bußgeld erhoben. Beispielsweise kann das Führen eines Hundes an einem Badestrand in der Saison mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro geahndet werden. Die Kontrollen sollen künftig noch verstärkt werden, um die Satzungen der Gemeinden durchzusetzen. Hierbei sei erwähnt, dass die Anzeige von Ordnungswidrigkeiten jedermann durchführen kann. Das Amt Klützer Winkel hat unter www.kluetzer-winkel.de ein Formular zur Anzeige von Ordnungswidrigkeiten bereit gestellt. Informationen gibt Herr Arne Longerich, Fachbereichsleiter Bürgeramt, unter J 038825/393-300 oder per E-Mail: a.longerich@kluetzer-winkel.de.

Dankeschön an die Feuerwehrleute

Abbrennen offener Feuer-2
Bürgermeisterin Mandy Krüger. Foto: gs

Liebe Einwohner der Gemeinde Damshagen, liebe Einwohner des Klützer Winkels, schon einige Male habe ich das Amtsblatt genutzt, um dem Ehrenamt in der Gemeinde Damshagen und auch im gesamten Klützer Winkel zu danken. Dies kann man nicht oft genug tun. Heute allerdings möchte ich mich bei einem ganz speziellen Ehrenamt bedanken – den Freiwilligen Feuerwehren! Wie wichtig es ist, dass sich Tag für Tag Frauen und Männer bereit erklären, ihre Freizeit damit zu verbringen, Brandschutz, Brandbekämpfung und vieles mehr zu üben, haben wir bei einem Großbrand in Dorf Gutow erfahren. Es ist der stetigen unermüdlichen Einsatzbereitschaft der freiwilligen Feuerwehrleute nicht nur des Amtsbereiches sondern des gesamten Landkreises zu verdanken, dass wir hier einer Katastrophe entgangen sind. Das war nur möglich, weil alle Kameraden und Kameradinnen ihre Ausbildungen kontinuierlich fortführen. Jeder wusste, was wo zu tun war. Alle arbeiteten Hand in Hand zusammen. Eine großartige Leistung, bei der alle Freiwilligen Feuerwehren ihre Professionalität unter Beweis stellten. Ich bin stolz, dass wir in unserem Amtsbereich so gut ausgebildete und funktionierende Feuerwehren haben. Dies gibt uns allen etwas mehr Sicherheit und damit ein großes Stück Lebensqualität.

Ich denke, ich spreche im Namen aller, wenn ich hier nochmals allen Freiwilligen Feuerwehrleuten einen besonders großen Dank ausspreche für ihre tägliche Arbeit. Wir sind stolz auf euch!

MandyKrüger
Bürgermeisterin Gemeinde Damshagen