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Der Klützer Winkel

2020 viele Projekte im Fokus

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Mandy Krüger, Bürgermeisterin der Gemeinde Damshagen. Foto: Christine Borgwald

Öffentliche Bekanntmachung zu Mehrjahresbescheiden des Amtes Klützer Winkel

Liebe Bürgerinnen und Bürger,gerade erst war Weihnachten und Silvester und schon ist auch der erste Monat des Jahres 2020 schon fast wieder vorbei. Mit dem Start in ein neues Jahr beginnt für alle auch wieder die Arbeit an der Umsetzung neuer Projekte – auch für das Amt Klützer Winkel und seine Gemeinden! Für das Amt sind dies beispielsweise der Amtsumbau und der damit verbundene vo­rübergehende Umzug nach Damshagen, das Projekt „Smart tau Hus“ oder Digitalisierung der Verwaltung. Diese gemeindeübergreifenden Projekte fördern eine enge Zusammenarbeit der amtsangehörigen Gemeinden, weil wir hierbei zusammenarbeiten müssen, damit die Projekte gelingen. Und dazu sind wir alle bereit.Aber auch jede einzelne Gemeinde hat wichtige Projekte, die umgesetzt werden sollen. Für die Gemeinde Damshagen steht hier die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED im gesamten Gemeindegebiet an erster Stelle. Auch der Breitbandausbau hält uns weiterhin auf Trab. Außerdem hoffen wir wieder einmal auf Fördermittel für den Straßenausbau Rolofshagen-Parin. Krempeln wir also alle die Ärmel hoch und setzen gemeinsam unsere Projekte um!Ihre Mandy KrügerBürgermeisterin der Gemeinde Damshagen

  

Öffentliche Bekanntmachung zu Mehrjahresbescheiden des Amtes Klützer Winkel

Zierow

Nach § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetztes (GrStG) kann für solche Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche Steuer (Grundsteuer) wie im Vorjahr zu entrichten haben, die Grundsteuer durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden.

Gemäß dieser Bestimmung wird mit dieser öffentlichen Bekanntmachung die Grundsteuer A sowie die Grundsteuer B für 2020, soweit für diese Zeit kein schriftlicher Steuerbescheid ergangen ist, in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Die Grundsteuer wird mit den Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2020 fällig.

Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2020 in einem Betrag am 1. Juli 2020 fällig. Sollten sich die Besteuerungsgrundlagen ändern, werden durch das Amt Klützer Winkel Änderungsbescheide erstellt.

Gemäß § 15 des Kommunalabgabengesetzes gilt gleiches für die Hunde- und Zweitwohnungssteuer sowie für die Straßenreinigungsgebühr.

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim Amt Klützer Winkel, Schloßstraße 1 in 23948 Klütz erhoben werden.

Bitte beachten Sie:
Die Einlegung eines Widerspruchs ändert nichts an der fristgerechten Zahlungspflicht.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Neubauer (Te­le­fon 038825/393202, E-Mail: c.neubauer@kluetzer-winkel.­ de) oder an Frau Gerloff (Telefon 038825/393203, E-Mail: ­k.gerloff@kluetzer-winkel.de).

Selbstverständlich erteilen Ihnen die Mitarbeiter auch gerne persönlich weitere Auskünfte.

Öffnungszeiten:
■ dienstags 8.30 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr
■ mittwochs 8.30 bis 12 Uhr
■ donnerstags 8.30 bis 12 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr
■ freitags 8.30 bis 12 Uhr

gez. Jan van Leeuwen
Amtsvorsteher

Im Internet unter www.kluetzer-winkel.de/Bekanntmachungen am 09.01.2020 bekannt gemacht.

Jetzt beim Kreis Anträge auf Kulturförderung stellen

Kunst- und Kulturschaffende aufgepasst: Anträge auf Fördermittel für Kunst und Kultur für das Jahr 2020 können nur noch bis zum 31. Januar 2020 beim Landkreis Nordwestmecklenburg, Fachdienst Bildung und Kultur, eingereicht werden.

Das Antragsformular sowie die entsprechende Förderrichtlinie sind im Internet unter www.nordwestmecklenburg.de/de/kultur.html abrufbar.

Die Anträge können auch direkt online ausgefüllt werden.

Anschließend kann der unterzeichnete Antrag per E-Mail als Anhang an kultur@nordwestmecklenburg.de übersandt werden.

Wer Fragen zur Antragstellung hat, kann sich gern an den Landkreis Nordwestmecklenburg wenden.

Auskünfte können jederzeit per E-Mail und auch während der Sprechzeiten telefonisch unter Telefon 03841/30404031 oder Telefon 03841/30404030 eingeholt werden.