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Bauen - Wohnen - Handwerk

Regelmäßige Pflege bedeutet lange Freude

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Jalousien, Rollläden und Plissees sorgen dafür, dass es schattige Plätzchen auf der Terrasse gibt. FOTO: (BVRS)

So wird die Terrasse fit für den Sommer: Experten der Branche geben die entsprechenden Hinweise und Tipps

Entspannt ein Buch lesen, gemeinsam mit Freunden grillen oder das Lieblingseis genießen - Balkon und Terrasse sind schöne Alternativen zum Kurzurlaub.Umauch im Hochsommer einen kühlen Kopf zu bewahren, schützen Markisen vor der prallen Sonne. Jalousien, Rollläden und Plissees sorgen dafür, dass es im Haus nicht zu heiß wird. Doch um lange Freude am Sonnenschutz zu haben, muss dieser regelmäßig gereinigt und gewartet werden. Obwohl die Sonnenschutzprodukte für den Außeneinsatz vorgesehen sind, zeichnen sich auf ihnen Spuren ab. Schmutz, Blätter oder Blütenstaub setzen sich auf den Lamellen und dem Markisentuch fest. Die Hausbesitzer können den Sonnenschutz selber reinigen. Doch dabei ist ein wenig Vorsicht geboten. So ist der Hochdruckreiniger tabu: Der Wasserstrahl kann die Lamellen verbiegen oder das Markisentuch aufrauen. Das kann zu dauerhaften Schäden führen. Staub und Ablagerungen lassen sich vorsichtig mit einem Handfeger mit weichen Borsten entfernen. „Eingetrocknete Flecken sollten besser mit einem weichen Schwamm, milder Seifenlauge und Wasser entfernt werden“, rät Björn Kuhnke vom Technischen Kompetenzzentrum des Bundesverbands Rollladen- und Sonnenschutz e.V. (BVRS). Wichtig: Nicht fest reiben und das Tuch nicht zu stark beanspruchen. Zuvor sollte unbedingt in den Herstellerunterlagen nachgelesen werden, ob es spezifische Hinweise zur Reinigung zu beachten gibt. Um Verfärbungen und Stockflecken zu vermeiden, sollte das Markisentuch nach der Reinigung erst komplett trocknen, bevor es eingefahren wird. Dies gilt auch bei Regenschauern. Während Markisen, Rollläden und Co. in den meisten Fällen selber gereinigt werden können, sollte die Wartung ein Fachbetrieb des Rollladen- und Sonnenschutztechniker- Handwerks übernehmen. Der BVRS empfiehlt eine jährliche professionelle Wartung. Nur so bleiben ein reibungsloser Lauf der Antriebe und dauerhafter Komfort garantiert. Bereits bei kleineren Problemen ist der Einsatz des Profis gefragt, da sie ansonsten zu größeren Schäden führen können. „Die Fachhandwerker prüfen den Zustand und die Funktionen. Schäden können sie häufig direkt vor Ort beheben“, sagt Kuhnke. Außerdem können die Fachbetriebe Motor und Steuerung auf Wunsch nachrüsten. Die Automatisierung sorgt für höheren Bedienkomfort, so fahren Sonnenschutzprodukte zum Beispiel je nach Sonneneinstrahlung und Wetterlage ein oder aus. Weitere Informationen zu den Produkten und Branchenleistungen gibt es vom Fachbetrieb in Ihrer Nähe.

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In Deutschland ist Kieser Training mit über 250.000 Kunden und 120 Betrieben Marktführer auf dem Gebiet des gesundheitsorientierten Krafttrainings.In Deutschland ist Kieser Training mit über 250.000 Kunden und 120 Betrieben Marktführer auf dem Gebiet des gesundheitsorientierten Krafttrainings.

Artikel veröffentlicht: Samstag, 26.05.2018 08:00 Uhr

Rundum-Paket für den Hausbau

Darauf sollten Sie achten!

Viele Familien träumen davon: das eigene Massivhaus mit Garten. Die meisten haben wenig Erfahrung mit dem Hausbau und wünschen sich ein Rundum-Sorglos-Paket zur Erfüllung ihres Wohntraumes. Leider hört man immer wieder, wie aus diesem Traum ein Albtraum wird - ob von Freunden, im Netz oder im Fernsehen.

Auf dem Weg in die eigenen vier Wände sollten Bauherren genau hinschauen bei der Auswahl eines Hausbau- Partners. Nicht jeder, der ein Rundum-Sorglos-Paket verspricht, kann dieses auch annähernd bieten. Der Bau eines Hauses ist ein komplexes Projekt, bei dem immer etwas schiefgehen kann. Wichtig ist, dass man als Bauherr nicht allein gelassen wird und der Hausbau-Partner hierfür Vorkehrungen getroffen hat.

Seriöse Haus-Anbieter sind meistens daran zu erkennen, dass Sie mehrere Bewertungen von vorherigen Bauherren aufweisen können. In der Regel bieten die Bauunternehmen auch an, eine Baustelle zu besichtigen oder stellen den Kontakt zu ehemaligen Bauherren her.

Wichtig ist auch, den Bauvertrag genau zu prüfen, bevor Sie ihn unterschreiben. Als Verbraucher steht Ihnen ein 14-tägiges, kostenfreies Widerrufsrecht zu. Weist der Verkäufer Sie darauf nicht explizit hin, sollten Sie hellhörig werden. Achten Sie darauf, dass der Bauvertrag eine Baubeschreibung enthält, die unter anderem einen verbindlichen Fertigstellungstermin nennt und das Bauprojekt genau beschreibt.

Bei der Suche nach einer passenden Baufinanzierung ist es wichtig, dass Ihr Finanzierungsberater eine Prüfung als Immobiliardarlehensvermittler nach §34 i GewO vorweisen kann. Eine Übersicht über alle in Deutschland geprüften Vermittler ist auf www.vermittlerregister.org zu finden. Dieser Nachweis ist seit März 2017 verbindlich, wer diesen nicht vorweisen kann, darf auch keine Baufinanzierung vermitteln.

Kein Hausbau ohne passendes Grundstück. Im Prinzip spricht nichts dagegen, wenn Ihr Bauunternehmen Sie bei der Suche unterstützt. Doch sollten Sie darauf achten, dass im Bauplan geprüft wird, ob das geplante Bauvorhaben überhaupt realisiert werden kann.

Außerdem erfährt man im Bauplan, ob eventuell mit Altlasten zu rechnen ist. Auskunft über die Eigenschaften des Baulandes erhält man außerdem im Zuge eines Bodengutachtens. Ebenso lohnt sich ein Blick ins Grundbuch. Auch gilt: der Grundstückskauf erfolgt ausschließlich über einen Notar. Sollte ein Grundstücksverkäufer den Kauf ohne Notar abwickeln wollen, ist definitiv etwas faul!

„Die meiste Angst haben Bauherren vor einer Explosion der Kosten - sei es durch Planungsfehler oder Baumängel. Diese Angst ist durchaus berechtigt, aber es gibt Möglichkeiten diese Risiken zuminimieren“, sagt Jürgen Dawo von Town & Country Haus.

Das Baugeldkonto sollte von einem Wirtschaftsprüfer verwaltet werden. So kann der Bauunternehmer das gezahlte Geld nicht für andere Zwecke ausgeben. Für den Fall einer Insolvenz bieten Versicherungsunternehmen eine Baufertigstellungsversicherung an. Diese sollte rund 20 Prozent des Kaufpreises abdecken.

Wie lange darf man Party aufdem Balkon feiern?

Parties auf dem Balkon sind nicht verboten.Aber nur,wenn die Nachbarn sich nicht durch Musik und lautstarke gute Laune belästigt fühlen. Am besten feiern die Nachbarn mit, dann dürften Stress und Ärger weitgehend ausgeschlossen sein. Außerdem sollte man in den Mietvertrag schauen, was da zum Thema „Ruhezeiten“ steht. Das ist verbindlich. Spätestens um 22 Uhr sollten sich die Partygäste in die Wohnung zurückziehen und die Musiketliche Dezibel leiser drehen.

Erlaubt? Verboten?

Sex und FKK auf dem Balkon…

FKK auf dem Balkon? Sogar Sex auf dem Balkon? Gerade im Sommer kann das viel Spaß machen. Wären da nicht die Nachbarn und der Vermieter, die das vielleicht nicht so amüsant finden und deshalb ordentlich Stress und Ärger bereiten. Was also ist auf dem Balkon, grundsätzlich und deshalb nicht nur im Sommer, erlaubt? Was ist verboten? Und wobei sind sich die Juristen noch uneins?

Zu Sex auf dem Balkon und FKK auf dem Balkon gab es in den vergangenen Jahren scheinbar unzählige Gerichtsurteile. Jedes von ihnen bezieht sich, was in der deutschen Rechtsprechung üblich ist, auf den Einzelfall. Es ist also denkbar schwierig, eine einzelne Gerichtsentscheidung zu verallgemeinern. Gleichwohl gibt es ein paar grundsätzliche rechtliche Vorgaben, an denen sich Mieter tunlichst orientieren sollten, damit sie keinen Ärger bekommen, sie also abgemahnt werden oder ihnen sogar gekündigt wird.

Ob und inwieweit Sex auf dem Balkon gestattet ist, hängt maßgeblich von der Lust und Laune der Nachbarn ab. Falls die sich nämlich belästigt fühlen und sich deshalb beim Vermieter beschweren, kann die Folge eine Abmahnung sein. Selbstverständlich nicht an die Adresse der Nachbarn, sondern an die derjenigen, die Sex auf dem Balkon haben.

Nicht ganz so drastische Rechtsfolgen hat in der Regel FKK auf dem Balkon, selbst wenn sich die Nachbarn durch die nackten Tatsachen – aus welchen Gründen auch immer – belästigt fühlen. Tipp: Des lieben nachbarlichen Friedens willens sollten FKK-Freunde, die ihr Faible auch auf dem Balkon ausleben, einen Sichtschutz aufstellen. Es sei denn, der Nachbar beschwert sich darüber, weil ihm dann die Sicht versperrt ist.

Haben Sie GEZahlt?

Datenabgleich durch den Beitragsservice ist erfolgt /Post ab Juli

In diesem Jahr wird durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandfunk ein Datenabgleich aller volljährigen Bürger mit den Meldeämtern durchgeführt. Stichtag war hierzu der 6. Mai 2018.

Die Meldeämter sind befugt, die jeweiligen Namen, Adresse, Familienstand und Geburtsdatum sowie den Tag des Einzugs in die Wohnung an den Beitragsservice mitzuteilen.

Ist Ihre Wohnung bereits angemeldet, so löscht der Service Ihre Daten unmittelbar wieder. Der Beitragsservice gleicht die Daten mit seinem Bestand ab. Alle Personen, die sich keiner angemeldeten Wohnung zuordnen lassen, erhalten Post - voraussichtlich ab Anfang Juli 2018. Das betrifft auch Personen, bei denen der Partner oder Mitbewohner bereits den Beitrag entrichtet.

Aus Ihrem Haushalt zahlt eine Person den Rundfunkbeitrag? Reagieren Sie dennoch in jedem Fall. Teilen Sie dem Beitragsservice den Namen und die Beitragsnummer der zahlenden Person mit. Sie haben zwei Wochen Zeit,um auf das Schreiben zu reagieren.

Wie reagiert der Beitragsservice, wenn Sie nicht antworten? Sie erhalten in jedem Fall ein Erinnerungsschreiben. Bleiben Sie weiterhin untätig, erfolgt Ihre Anmeldung zum Rundfunkbeitrag automatisch. Zahlen Sie nicht, folgen Mahnungen, ein Festsetzungs- und gegebenenfalls ein Vollstreckungsbescheid.

Was passiert, wenn Sie nicht angemeldet sind? Sie haben Post erhalten und aus Ihrer Wohngemeinschaft zahlt bisher noch niemand den Rundfunkbeitrag? Vermerken Sie das Datum des Einzugs auf dem Formular und senden Sie es zurück. Der Beitragsservice hat das Recht, Beiträge rückwirkend von Ihnen einzufordern.

Sie beziehen eine Sozialleistung oder haben einen Schwerbehindertenausweis? Stellen Sie einen Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung. Weisen Sie nach, dass Sie lückenlos z. B. Grundsicherung beziehen. Schicken Sie einen unterschriebenen Antrag plus Nachweise an den Beitragsservice. Versenden Sie diesen per Einschreiben mit Rückschein. Eine Befreiung ist auch rückwirkend für bis zu drei Jahre möglich.

Fazit: Immer reagieren und die Beitragsnummer sowie den Namen mitteilen.