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Die Baufibel

Noch Baugrundstücke in Bad Kleinen

Noch Baugrundstücke in Bad Kleinen

Die Baufibel

Potentielle Häuslerbauer aufgepasst: noch gibt es unverkaufte Baugrundstücke im Baugebiet Bad Kleinen Nordwest. Das Baugebiet mit Grundstücken in der Größe zwischen 512 und 1480 Quadratmetern ist beliebt. Erste Familien sind bereits in ihre Neubauten eingezogen – Baustart war vor einem Jahr. „22 der 38 Baugrundstücke sind verkauft, zwei sind derzeit in der Beurkundung, andere sind schon reserviert“, erklärt Lutz Sünkeler vom Immobilienservice der Sparkasse (Foto).

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In Deutschland ist Kieser Training mit über 250.000 Kunden und 120 Betrieben Marktführer auf dem Gebiet des gesundheitsorientierten Krafttrainings.In Deutschland ist Kieser Training mit über 250.000 Kunden und 120 Betrieben Marktführer auf dem Gebiet des gesundheitsorientierten Krafttrainings.

Artikel veröffentlicht: Mittwoch, 11.04.2018 12:00 Uhr

Immobilienpreise an der Küste steigen

In Mecklenburg-Vorpommern sind die Immobilienpreise erneut angestiegen. Vor allem die Stadt Rostock, attraktive Wasserlagen und die Landeshauptstadt Schwerin verzeichnen erneut eine steigende Nachfrage.

Der IVD Nord hat seinen Immobilienpreisspiegel 2017 herausgegeben, dort werden die aktuellen Immobilienkauf- und Mietpreise für rund 115 norddeutsche Städte vom IVD Nord erfasst.

Die Nachfrage nach Wohnraum ist in Rostock, Schwerin und in den Küstenstädten in vielen Segmenten weiterhin ungebrochen. Dies hat sich erneut auf die Preise ausgewirkt. In den vom IVD untersuchten Städten Mecklenburg-Vorpommerns sind die Preise für Baugrundstücke um durchschnittlich 7 Prozent, für Einfamilienhäuser zwischen 6 und 10 Prozent und für Eigentumswohnungen um durchschnittlich 7 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Damit haben sich die Wohnimmobilienpreise gegenüber dem Vorjahr aktuell noch einmal verteuert.

„Die Nachfrage nach Einfamilienhäusern liegt vielerorts ähnlich hoch wie im letzten Jahr. Dies hat sich dort erneut auf die Preise ausgewirkt“, berichtet Tom Hübner, stellvertretender Vorsitzender des IVD Nord und selbst Immobilienmakler in der Hansestadt Rostock. So sind die Verkaufspreise für freistehende Einfamilienhäuser in einfachen und mittleren Lagen in Rostock um durchschnittlich 7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Objekte in guten Lagen blieben stabil, Objekte in sehr guten Lagen verteuerten sich noch einmal um 7 Prozent. Damit haben sich freistehende Einfamilienhäuser mit mittlerem Wohnwert (Einfamilienhaus, mittlere Lage, mittlere Ausstattungsqualität, zirka 125 Quadratmeter Wohnfläche, Gesamtobjektpreis inklusive ortsüblich großem Grundstück, bezugsfrei, kein Neubau) in der Hansestadt Rostock im Vergleich zum Vorjahr um knapp 6 Prozent (280 000 Euro) und in Schwerin um 5,5 Prozent verteuert (190 000 Euro).

Objekte in guter Lage und guter Ausstattungsqualität kosten in Rostock durchschnittlich 330 000 Euro (unverändert), in Schwerin 280 000 Euro (plus 7,7 Prozent). Ein vergleichbares Einfamilienhaus kostet in Bad Doberan 250 000 Euro, in Bergen 210 000 Euro, in Graal-Müritz 330 000 Euro, in Güstrow 195 000 Euro, in Kühlungsborn 380 000 Euro, in Neubrandenburg 250 000 Euro, Stralsund 300 000 Euro, in Waren 255 000 Euro und Wismar 250 000 Euro. Für das gleiche Objekt zahlt man im Rostocker Ortsteil Warnemünde 450 000 Euro. Allerdings sind hier kaum Angebote vorhanden.

Insbesondere Reihenhäuser, die preiswerte Alternative zum freistehenden Einfamilienhaus, haben in diesem Jahr in Rostock und Schwerin preislich noch einmal angezogen und verteuerten sich um durchschnittlich 8 Prozent.

Die beiden großen Städte Mecklenburg-Vorpommerns zeigen immer noch ein leicht überdurchschnittliches Preisplus „Vor allem innerstädtisches Wohnen gewinnt weiter an Bedeutung. Attraktive Neubaugebiete werden von Selbstnutzern und Mietern weiterhin nachgefragt. Wohnen am Wasser in der Hansestadt Rostock, wie beispielsweise im „Petri- Viertel“, in der Rostocker Innenstadt und in Warnemünde hat seit geraumer Zeit einen hohen Stellenwert, ebenso Bestandssanierungen, das Schließen von Baulücken sowie die Revitalisierung von Denkmälern,“ erläutert Hübner.

Seit Januar neues Bauvertragsrecht

Seit Januar gilt das neue Bauvertragsrecht. Bisher wurden Bauprojekte nach dem allgemeinen Werkvertragsrecht abgewickelt. Um den Besonderheiten dieser Vorhaben Rechnung zu tragen, wurden neben dem bekannten Werkvertrag der Bau- (§ 650a BGB n.F.) und der Verbraucherbauvertrag (§ 650i BGB n.F.) geschaffen. Durch letzteren soll der Verbraucher ein höheres Maß an Sicherheit gewinnen. Auch der Architekten-und Bauträgervertrag wurde gesetzlich neu geregelt.

Verbraucher erhalten ein Widerrufsrecht. Sie können Bauverträge 14 Tage nach deren Abschluss widerrufen, sofern diese nicht notariell beurkundet sind.

Bauherren haben künftig Anrecht auf eine differenzierte Baubeschreibung, sofern weder sie selbst noch von ihnen beauftragte Dritte, etwa Architekten, wesentliche Planungsleistungen erbracht haben. Bauträger und Schlüsselfertiganbieter etwa müssen somit ihren Kunden rechtzeitig vor Vertragsschluss eine Baubeschreibung mit Angaben zu Art und Umfang der angebotenen Leistungen, Gebäudedaten, Plänen mit Raum- und Flächenangaben, Grundrissen sowie einer Beschreibung der Baukonstruktion zur Verfügung stellen. Diese Baubeschreibung kann Bestandteil des Bauvertrags werden. Auch die Umsetzungszeiten für die Bauarbeiten müssen nun im Vertrag verbindlich festgehalten werden.

Äußert der Auftraggeber während des Bauprozesses ein Änderungsverlangen am Werkerfolg, so muss der Unternehmer ein entsprechendes Angebot erstellen. Einigen sich Auftraggeber und Unternehmer nicht innerhalb von 30 Tagen, steht dem Auftraggeber ein einseitiges Anordnungsrecht zu, sofern die von ihm gewünschten Änderungen dem Unternehmer zuzumuten sind.