Sind Sie bereits Abonnent? Hier anmelden

Sind Sie bereits Abonnent? Hier anmelden

Anzeige
Der Klützer Winkel.

Amtliche Bekanntmachungen II

Amtliche Bekanntmachungen II Bildunterschrift anzeigen Bildunterschrift anzeigen

Die Kinder der Kita „Klützer Schlossspatzen“ beim Weihnachtsbaumschmücken im Amt Klützer Winkel. Foto:privat

Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F 2

In der Allgemeinverfügung der Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg über das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F 2 anlässlich des Jahreswechsels 2017/2018 vom 23. November 2017 wurde angeordnet, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F 2 den auf nachfolgend genannten Flächen aus Gründen der Brandgefahr am 31. Dezember 2017 und 1. Januar 2018 verboten ist:1. im Umkreis von 200mumbrandgefährdete Objekte (wie z. B. reetgedeckte Gebäude, Holzlager, Scheunen und Stallungen u. ä.) das Abbrennen von Raketen und sonstigen „Römischen Lichtern“,2. Im Umkreis von 100mumbrandgefährdeten Objekte (wie z. B. reetgedeckte Gebäude, Holzlager, Scheunen und Stallungen) das Abbrennen von Kanonenschlägen, Knallfröschen und sonst. Feuerwerkskörpern der Kategorie F 2,3. in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F 2.In Anlehnung an die o. g. Allgemeinverfügung legt der Amtsvorsteher des Amtes Klützer Winkel als zuständige örtliche Ordnungsbehörde zusätzlich folgende Bereiche für das Abbrennverbot von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F 2 im Bereich des Amtes Klützer Winkel fest:1. 23942 Groß Schwansee2. 23948 Klütz/OT Wohlenberg3. 23968 Hohenkirchen/OT Beckerwitz (Blaue Wiek)4. 23948 Zierow/OT Eggerstorf5. 23948 Zierow (De Poeler Drift)6. 23968 Zierow/OT Fliemstorf7. 23946 Ostseebad Boltenhagen/OT Tarnewitz (Mariannenweg)8. 23946 Ostseebad Boltenhagen/ OT Redewisch (Steiluferring, Haubenweg)Für alle nicht genannten Bereiche gilt Punkt 1 – 3 der Allgemeinverfügung der Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg uneingeschränkt.Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote gelten als Ordnungswidrigkeit gemäß § 46 Sprengstoffgesetz (SprengV) und sind mit Geldbußen bis zu 5.000,00 Euro bedroht.Hinweis:Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II sind durch einen entsprechenden Aufdruck auf der Verpackung deutlich erkennbar. Dazu gehören u. a. Raketen aller Art, Knallfrösche und Kanonenschläge). Sie dürfen an Personen unter 18 Jahren nicht abgegeben werden.Klütz, den 1. Dezember 2017gez. Gerhard RappenAmtsvorsteher

Der Klützer Winkel

In Deutschland ist Kieser Training mit über 250.000 Kunden und 120 Betrieben Marktführer auf dem Gebiet des gesundheitsorientierten Krafttrainings.In Deutschland ist Kieser Training mit über 250.000 Kunden und 120 Betrieben Marktführer auf dem Gebiet des gesundheitsorientierten Krafttrainings.

Artikel veröffentlicht:  Freitag, 29.12.2017 14:00 Uhr

Gemeinde Ostseebad Boltenhagen Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen über die öffentliche Auslegung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses im Umlegungsverfahren U4704 „Strandpromenade/ Mittelpromenade“ nach § 53 BauGB

1. Die Grundstücke des Umlegungsgebietes sind in einer Bestandskarte nach ihrer bisherigen Lage und Form mit den auf ihnen befindlichen Gebäuden sowie einer Bezeichnung der Eigentümer ausgewiesen. Das dazugehörige Bestandsverzeichnis führt für jedes Flurstück auf:

a) die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer,

b) die grundbuch- und katastermäßige Bezeichnung, die Größe und die im Liegenschaftskataster angegebene Nutzungsart der Grundstücke unter Angabe von Straße und Hausnummer,

c) die im Grundbuch in Abteilung II eingetragenen Lasten und Beschränkungen.

2. Die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis für die unter Ziffer 1 genannten Teile a) und b) liegen in der Zeit vom 05. Januar 2018 bis 5. Februar 2018 einschließlich während der Dienststunden beim Amt Klützer Winkel, Schloßstraße 1, 23942 Klütz öffentlich aus. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, die tatsächlichen Angaben zu überprüfen und erforderlichenfalls Berichtigungen zu beantragen.

In den in der Ziffer 1 genannten Teil c) des Bestandsverzeichnisses ist die Einsicht jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

Ostseebad Boltenhagen,  den 29. November 2017

Amtliche Bekanntmachungen II-2

Dagmar Philipp
Umlegungsausschussvorsitzende

VERANSTALTUNGEN

Boltenhagen bis 3. Januar, Kurpark
täglich von 11 bis 22 Uhr (am Silvesterabend bis 2 Uhr): Boltenhagener Wintermarkt

30. Dezember, Kurhaus
10 Uhr: „Boltenhagen unterm Sonnenschirm“, Spaziergang durch das Seeheilbad

30. Dezember, Kurpark
15 Uhr: „Kinderspaß mit Karsten“
17 bis 22 Uhr: „Tanz unter dem Sternenhimmel“ ab 18 Uhr: „Look Sharp!“, Roxette-Tribute-Band sowie Band „Culture Beat“

„Culture Beat“, zu erleben am 30. Dezember in Boltenhagen. Foto:Agentur
„Culture Beat“, zu erleben am 30. Dezember in Boltenhagen. Foto:Agentur
30. Dezember, Kirche zur Paulshöhe
19.30 Uhr: Musik und Poesie mit Trio „Limusin“

30. Dezember, Weiße Wiek
20.30 Uhr: Live-Musik mit dem Duo „Andreas Pasternack“

31. Dezember, Partyzelt am Strand
13 bis 17 Uhr: bunte Kinder-Silvester-Party

31. Dezember, Kurpark
ab 18 Uhr: „Große Silvester-Party unter dem Sternenhimmel“

31. Dezember, Partyzelt am Strand
ab 19 Uhr: „Jahreswechsel am Meer! Guten Rutsch & Prosit Neujahr!“

1. Januar, Strand/Seebrücke
ab 11 Uhr: 20. Neujahrsbaden unter dem Motto „Schiff ahoi!“, mit Musik von „Jo & Josephine“ und drei DJs (13 Uhr: Start der Kinder, 13.30 Uhr: Start der Damen, 14 Uhr: Start der Herren)

1. Januar, Festsaal:
17 Uhr: „Boltenhagener Neujahrskonzert“ mit Melodien von J. Strauss, G. Rossini, L. Delibes und weiteren Komponisten, Mitwirkende: Alexandra Bentz (Mezzo-Sopran), Xin Wang (Pianistin), Aljoschah Lennert (Tenor), Florian Koltun (Pianist und Moderation)