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Der Klützer Winkel.

Amtliche Bekanntmachung III

Amtliche Bekanntmachung III

Gemeinde Ostseebad Boltenhagen

Bauleitplanung der Gemeinde Ostseebad BoltenhagenBetrifft: Satzung über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 „Strandhotel“ der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB hier: Bekanntmachung der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § § 4a Abs. 3 und § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGBDer von der Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen in ihrer Sitzung am 16. November 2017 gebilligte und zur Auslegung bestimmte erneute Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen, bestehend aus der Planzeichnung - Teil A, dem Text - Teil B mit den örtlichen Bauvorschriften, dem Vorhaben- und Erschließungsplan, sowie der erneute Entwurf der Begründung liegen verkürzt in der Zeitvom 11. Januar 2018 bis zum 25. Januar 2018im Amt Klützer Winkel, Schloßstraße 1, 23948 Klütz während folgender Zeiten- Dienstag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr,- Dienstag von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und- Donnerstag von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr,und nach vorheriger Terminvereinbarung über diese Zeiten hinaus zur Einsichtnahme öffentlich aus.Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse: http://www.kluetzer-winkel.de/Bekanntmachungen zur Einsichtnahme eingestellt.Der Geltungsbereich des erneuten Entwurfes der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 in Boltenhagen wird wie folgt begrenzt:- im Nordosten durch die Strandpromenade mit einem begleitenden Grünstreifen,- im Südosten durch die Grundstücke Strandpromenade 31, Mittelpromenade 38 und die Grundstücke am Waldweg (Nr. 2, 4, 6, 8, 10),- im Südwesten durch die Ostseeallee,- im Nordwesten durch das Grundstück Ostseeallee 25, sowie durch eine Grünfläche zwischen Mittelpromenade und Strandpromenade.Die Geltungsbereichsgrenzen des Plangebietes der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 sind dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen.Die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB aufgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Verfahrens nach § 13a BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2a BauGB gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen wird; ebenso von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind.Die dem erneuten Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zugrunde liegende DIN 18920 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen und die Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen (RAS-LP4), auf die in den Planunterlagen verwiesen wird, können im Amt Klützer Winkel, Bauamt, Schloßstraße 1, 23948 Klütz, eingesehen werden.Während dieser Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen schriftlich abgeben oder während der Dienststunden zur Niederschrift hervor bringen.Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 nicht von Bedeutung ist.Ostseebad Boltenhagen, den 08.12.2017 (Siegel)Christian Schmiedeberg Bürgermeister der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen

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Artikel veröffentlicht:  Freitag, 29.12.2017 14:00 Uhr