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Der Klützer Winkel.

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung

Gemeinde Kalkhorst

Bauleitplanung der Gemeinde KalkhorstBetrifft: Satzung über den Bebauungsplan Nr. 24 der Gemeinde Kalkhorst für einen Teilbereich in der Ortslage Hohen Schönberg westlich des Forstwegeshier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGBDie Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst hat in ihrer Sitzung am 18. Mai 2017 den Bebauungsplan Nr. 24 der Gemeinde Kalkhorst für einen Teilbereich in der Ortslage Hohen Schönberg westlich des Forstweges, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie den Örtlichen Bauvorschriften, als Satzung beschlossen.Der Geltungsbereich der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 24 wird begrenzt:- nördlich: durch die rückwärtige Grundstücksgrenze der Bebauung südlich der Kalkhorster Straße,- östlich: durch den Forstweg,- südlich: durch Flächen der Landwirtschaft,- westlich: durch Flächen der Landwirtschaft.Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 24 ist dem nachfolgend abgedruckten Plan zu entnehmen:Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1BauGB ortsüblich bekannt gemacht.Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 24 tritt mit dieser Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.Alle Interessierten können die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 24 der Gemeinde Kalkhorst, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung von diesem Tage an im Amt Klützer Winkel, Bauamt, Schloßstraße 1, 23948 Klütz, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.Ergänzend sind diese Dokumente in das Internet unter der Adresse http://www.kluetzer-winkel.de/seite/323821/kalkhorst.html eingestellt.Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Kalkhorst geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.Ein Verstoß gegen die Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden (§ 5 Abs. 5 KV M-V). Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Frist eines Jahres schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde Kalkhorst geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend hiervon stets geltend gemacht werden.Kalkhorst, den 14.11.2017 (Siegel)Dietrich NeickBürgermeister der Gemeinde Kalkhorst

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Artikel veröffentlicht:  Freitag, 29.12.2017 14:00 Uhr

Schöffenwahl 2018: Ehrenamtliche Richter gesucht!

Im kommenden Jahr findet die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2023 statt. Dazu werden wieder Personen gesucht, die Willens und in der Lage sind, diese verantwortungsvolle Tätigkeit bei den ordentlichen Gerichten auszuüben.

Schöffen üben während der Hauptverhandlung das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Richter beim Amtsgericht oder den Strafkammern am Landgericht aus. Die Kammern bestehen aus einem oder mehreren Richtern und jeweils zwei Schöffen. Die Schöffentätigkeit ist anspruchsvoll, aber auch interessant. Verhandelt wird ausschließlich in Strafsachen.

Schöffen erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung sowie den Ersatz für Auslagen, die mit ihrem Amt verbunden sind. Als Kandidaten zur Schöffenwahl kommen deutsche Staatsbürger infrage, die idealerweise zwischen 25 und 69 Jahre alt sind, in gesundheitlich und wirtschaftlich stabilen Verhältnissen leben und von ihrer Gemeinde vorgeschlagen wurden.

Wer Interesse daran hat, diese Tätigkeit zu übernehmen, kann sich bis zum 1. Februar 2018 beim Amt Klützer Winkel, Fachbereich Bürgeramt, Herr Gromm, Schloßstraße 1, 23948 Klütz melden. Kontakt: Herr Torsten Gromm, Tel.: 03 88 25/39 33 02, E-Mail: t.gromm@kluetzer-winkel.de

TERMINE

Damshagen jeden Donnerstag, Alte Schmiede
14 bis 17.30 Uhr: Jugendclub geöffnet, ab 16.30 Uhr: Computer- und Smartphonehilfe für Senioren

6. Januar, Alte Schmiede
10 Uhr: offene Werkstatt

10. Januar, Alte Schmiede
19 Uhr: „Damshagen 2020“

19. Januar, Pfarrhaus
20 Uhr: Kino

26. Januar, Pfarrhaus
10 Uhr: Vorbereitung Weltgebetstag

27. Januar, Sporthalle
20.11 Uhr: Fasching

28. Januar, Halle
ab 14 Uhr: Kinderfasching Zierow

6. Januar, Parkplatz
ab 17.30 Uhr: Tannenbaum-Feuer

25. Mai, Gemeindezentrum
10 Uhr: „Aufklärung über Betrugsstraftaten gegenüber Senioren“, Informationsveranstaltung der Polizei Wismar

780 Jahre Zierow: Dieses Jubiläum soll im kommenden Jahr in Zierow gefeiert werden. Wer Lust hat, an einem Umzug teilzunehmen, sei es allein in einem historischem Kostüm oder mit anderen Mitstreitern, kann sich bei Gemeindevertreterin Silvia Seelig melden. Die Kontaktdaten stehen im „Lindenblättchen“. Von den Meldungen hängt es ab, ob ein Umzug stattfindet.